Geschrieben von +emfut+ am 21.12.2008, 21:08 Uhr |
Wie stelle ich das am dümsten an eine neu Berechnung des Unterhaltes....
Grundsätzlich muß der Unterhaltspflichtige alle zwei Jahre eine Neuberechnung "dulden". Da seit Eurer Erstberechnung 2003 noch keine Neuberechnung gemacht wurde, wird es sicher höchte Zeit.
Aber versprich Dir nicht zu viel. Wenn er jetzt noch ein Kind hat, dem er unterhaltspflichtig ist, kann sich der Unterhalt sogar verringern, zumindest wird er aber nicht so dramatisch steigen, weil er ja dann in einer anderen Stufe der Düsseldorfer Tabelle liegt.
Meines Wissens kann man vom Jugendamt eine Neuberechnung durchführen lassen, ohne daß man den Unterhalt dann über das JA bezieht. Aber wenn Du partout nicht zum JA willst, geh halt zum Anwalt. Der schreibt dann Deinen Ex an und fordert die Unterlagen an.
Gruß,
Elisabeth.
- Wie stelle ich das am dümsten an eine neu Berechnung des Unterhaltes.... - lillymaus05 21.12.08, 19:48
- Geh zum Anwalt (o.T.) - sophieno 21.12.08, 20:21
- Re: Wie stelle ich das am dümsten an eine neu Berechnung des Unterhaltes.... - +emfut+ 21.12.08, 21:08
- Re: @+emfut+ - lillymaus05 21.12.08, 22:19
- Re: Wie stelle ich das am dümsten an eine neu Berechnung des Unterhaltes.... - vallie 22.12.08, 8:36
- Re: @vallie - lillymaus05 22.12.08, 10:48
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