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Geschrieben von lillymaus05 am 21.12.2008, 19:48 Uhr

Wie stelle ich das am dümsten an eine neu Berechnung des Unterhaltes....

bzw. fordere ihn auf mehr zu zahlen?? Ich weiss ich bin echt zuu gutmütig, was dieses Thema an geht, der Unterhalt wurde laut verstreckbaren Titel 2003 fest gesetzt, mein ex war damals berufsneueinsteiger und verdiente als ingeneur genauso viel wie mein jetziger mann als schlosser....., der unterhalt wurde so fest gesetzt und seitdem auch schon öfters erhöht, ich glaube ich habe jeden monat 25€ nur durch die erhöhung verschenkt..........., aber wie wurde mir auf nachfrage beim jugendamt gesagt...........,schroff ich solle doch froh sein überhaupt unterhalt zu bekommen.......,da habe ich es so bisher auch belassen!!!!!! Naja und in den Augen des ex bin ich ja eh nur ein geldgeier der auch seine kosten lebt.................lach.........., er ist jetzt auch gerade papa geworden und wid sich sicherlich wundern, was da den die lieben kleinen sooo kosten!

Was meint ihr wie stelle ich das am besten an, über das Jugendamt möchte ich mir keine hilfé holen, da ich ja dann alles über die laufen lassen müsste und so den Unterhalt noch später bekommen würde?
Wie fordere ich ihn am besten auf zumindest die Unterhaltserhöhungen zu zahlen? Eine aktuelle Unterhaltstabelle hin schicken per einschreiben und ihn bitten den erhöhten betrag ab dan und dan zu überweisen?


LG

 
5 Antworten:

Geh zum Anwalt (o.T.)

Antwort von sophieno am 21.12.2008, 20:21 Uhr

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Re: Wie stelle ich das am dümsten an eine neu Berechnung des Unterhaltes....

Antwort von +emfut+ am 21.12.2008, 21:08 Uhr

Grundsätzlich muß der Unterhaltspflichtige alle zwei Jahre eine Neuberechnung "dulden". Da seit Eurer Erstberechnung 2003 noch keine Neuberechnung gemacht wurde, wird es sicher höchte Zeit.

Aber versprich Dir nicht zu viel. Wenn er jetzt noch ein Kind hat, dem er unterhaltspflichtig ist, kann sich der Unterhalt sogar verringern, zumindest wird er aber nicht so dramatisch steigen, weil er ja dann in einer anderen Stufe der Düsseldorfer Tabelle liegt.

Meines Wissens kann man vom Jugendamt eine Neuberechnung durchführen lassen, ohne daß man den Unterhalt dann über das JA bezieht. Aber wenn Du partout nicht zum JA willst, geh halt zum Anwalt. Der schreibt dann Deinen Ex an und fordert die Unterlagen an.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: @+emfut+

Antwort von lillymaus05 am 21.12.2008, 22:19 Uhr

Ja ich bin noch am überlegen ob neuberechnung oder einfach nur anpassung, wie schon geschrieben durch die erhöhungen sind es auch 25€/monat !
So wie ich gelesen hatte ist die Düssledorfer Tabelle ja auf Frau und 2 Kinder ausgelegt, es dürfte sich ja dann nichts dramatisch ändern und zum anderen war er 2003 gerade mit dem Studium fertig und hatte seinen ersten Job.......,es müsste sich vom einkommen auch einiges geändert haben!



Mir hat das Jugendamt die Aussage erteilt, ich müsste den Unterhaltsanspruch auf Jugendamt übertragen und die würden sich dann drum kümmern und er müsste das geld dann ans jugendamt zahlen und ich könnet so mitte des monates wen alles gut geht mit zahlung rechnen!!! Ja und dann kam noch der tolle satz " Ich solle doch froh sein, dass er überhaupt zahlt" ::::::::::::::::::: Klasse:::::::::::::::::::

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Re: Wie stelle ich das am dümsten an eine neu Berechnung des Unterhaltes....

Antwort von vallie am 22.12.2008, 8:36 Uhr

die differenzen bei den unterhaltsbeträgen sind ja nun wirklich nicht die welt, ich glaube von stufe 2 bis 10 ist es doch eh gleich.
erst beim alterssprung macht es sich wirklich bemerkbar.

ich habe die ersten 6 jahre auch nichts gemacht und den betrag im titel bekommen. als meine tochter 6 wurde, habe ich ihn schriftlich aufgefordert, nach der angeglichenen tabelle zu zahlen.
hat er dann auch gemacht.

als er vor 2 jahren willkürlich eine unterhaltskürzung vornahm, habe ich um eine neuberechnung beim ja gebeten. mein sb ist supernett.....so eine aussage würde von ihm nicht kommen. grundsätzlich freuen sie sich aber bestimmt, wenn man ohne ihre hilfe auskommt.
versuch es doch einfach mal schriftlich an ihn.

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Re: @vallie

Antwort von lillymaus05 am 22.12.2008, 10:48 Uhr

Danke für deine Antwort, ja das stimmt in den ersten Jahren macht es nicht viel, aber mein kind ist jetzt schon 12 Jahre und da ist der Unterschied von einer zur anderen einkommenstufe schon recht groß und die Erhöhungen die zwar nicht riesig waren,seit 2003, habe ich ja auch nicht eingefordert, ich war froh das er erstmal überhaupt zahlt, in den ersten 6 Jahren habe ich ja gar keinen unterhalt bekommen, da er studierte!
Ich denke seine rechte wird er kennen und jetzt ab Januar 09 durch die Kindergelderhöhung auch 5€ abziehen und da werde ich ihm dann eine Ausdruck der aktuellen Unterhaltstabelle mit der Bitte um Zahlung des gestiegenen Betrages zu senden!!

Ich hatte zwar noch nicht das er den Betrag gekürzt hat, aber er zahlte mal am 01. mal am 20. und dann mal 3 Monate gar nicht und als ich ihm mit Zwangsvollstreckung drohte, weisst er den Betrag immerhin immer am 03. an!

Leider leider ist das Jugendamt bei uns total blöd, da sitzen auch nur alte Damen, kurz vor der Rente, die am besten ihre Ruhe haben wollen!

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