Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kleinerRubin am 18.05.2005, 21:15 Uhr

Wie groß oder teuer darf denn eine Wohnung für

Hab mal eben gegoogelt:

"angemessene Wohnungsgröße: 90 m2 oder 4 Räume zzgl. Küche"

Wie sich das bei einem Kind mit Behinderung verhält, stand da leider nicht. Erkundige dich doch am besten morgen früh gleich mal beim zuständigen Amt in dem Ort, in dem die Wohnung sein soll. Die einen gehen nach der KM, die anderen nach der qm Zahl. Wenn du für 90 qm eine 7 ZiWhg finden würdest, würde das für die keinen Unterschied machen, ob es nun 4 oder 7 Zimmer wären. Die KM wird aber auch oft noch nach dem Baujahr des Hauses gerichtet.

Die zuständigen beim Amt werden dir da auf jeden Fall weiterhelfen können.

Lieben Gruss,

Rubinchen

 
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