Mitglied inaktiv
... kann man hier nachlesen: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm Der neue Selbstbehaltsatz (alte Bundesländer) für erwerbstätige Unterhaltspflichtige beträgt 890€ (840€ alt) und nicht erwerbstätige 770€ (730€ alt)
Auch der Wert wurde neu festgesetzt und trägt dem aktuellen BGH-Urteil rechnung: -Mutter ist nicht erwerbstätig, dann beträgt der Selbstbehalt des Vaters 935€ -Mutter hat einen Zuverdienst, dann beträgt der Selbstbehalt des Vaters 995€
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