Geschrieben von Ralph am 15.10.2008, 22:47 Uhr |
Wg. Wohngeld und Kinderzuschlag
Hallo,
bin gerade erst zuhause, und tagsüber hatte ich tatsächlich soetwas wie Arbeit zu bewältigen...
Wohngeld: Dazu habe ich vor zwei Wochen meine Kollegen in der Wohngeldstelle befragt. Antwort: Wir wissen selbst alles nur aus der Presse, Schulungen zum neuen Wohngeldgesetz werden wohl im November laufen. In Kraft tritt das neue gesetz wohl zum 01.01.2009. Das Wohngeld soll drastisch höher ausfallen, somit werden viele Familien mit dem neuen Wohngeld icht mehr ALG II beziehen müssen. Dazu hatte ich bereits etwas geschrieben.
Kinderzuschlag: Das neue Gesetz kennt bei uns auf der Dienststelle niemand. Es soll wohl die berechnungsgrundlage neu gefaßt worden sein. Von einer grundsätzlichen Dogma-Änderung ist mir nichts bekannt.
Danach ist eine Grundvoraussetzung für den Kinderzuschlag, daß die Eltern selbst NICHT hilfebedürftig sind, d.h. ihren Bedarf durch ihre Einnahmen decken können. Nur wenn wenn die Kinder geringfügig hilfebedürftig sind, kommt der Kinderzuschlag in Betracht.
Da kann man auch als Sachbearbeiter z.Zt. nur abwarten und mittelfristig mal Informationen einfordern. Im Moment gilt leider Anträge wie gefordert stellen und die Bescheide abwarten.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
Re: Wg. Wohngeld und Kinderzuschlag
Antwort von may.kay am 15.10.2008, 22:57 Uhr
Vielen dank, lieber ralph, dass du dir doch noch die arbeit nach der arbeit gemacht hast, das finde ich ganz toll von dir
einen schönen abend noch und liebe grüße,
mandy
Re: Wg. Wohngeld und Kinderzuschlag
Antwort von groschi am 15.10.2008, 23:21 Uhr
DANKE !!!
wie schon gesagt: feste sprechstunden für verzweifelte,überforderte damen so 1-2 wöchentlich wäre doch was....natürlich ehrenamtlich oder gg selbstgebackene kekse lol
Ein guter Schoppen alter Bordeaux wäre mir lieber... :-)
Antwort von Ralph am 15.10.2008, 23:53 Uhr
Re: Ein guter Schoppen alter Bordeaux wäre mir lieber... :-)
Antwort von groschi am 16.10.2008, 0:27 Uhr
tze...mit viel liebe-und sehr wenig talent-gebackene kekse verschmähst du?
aber ok-deinen bordeaux sollst du dann bekommen.allerdings muß ich erst gucken,wieviel geld mir mit unterhalt,kindergeld,elterngeld zur verfügung steht.und natürlich: wieviel geld steht mir seitens der arge zu-egal ob alg2 oder wohngeld.... und da ich das noch net weiß: erstmal ein virtueller schoppen...
Lg Uta-die sich gran an smileys austobt
Re: Ein guter Schoppen alter Bordeaux wäre mir lieber... :-)
Antwort von nane73 am 16.10.2008, 13:57 Uhr
vielen dank für die antwort ralph
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