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Geschrieben von IgelMama am 17.09.2008, 18:58 Uhr

Kein Sozialgeld mehr für Kinder, stattdessen nur noch Wohngeld????

Hier vor Ort ist es seit Tagen Gang und Gäbe an sämtliche BG Schreiben seitens der Arge zu schicken, daß man für die Kinder Wohngeld beantragen soll. Hab ich irgendwas verpaßt? Ist das jetzt neu????

Falls ja, gilt das für alle BG mit Kindern oder nur in bestimmten Fällen (falls ja in welchen?)?
Wer kommt übergangsweise für die Kosten auf (bei uns dauert die Bearbeitung eines Wohngeldantrags ca. 2-3 Monate!)?

LG IgelMama (mal wieder das reinste Fragezeichen)

 
5 Antworten:

Re: Kein Sozialgeld mehr für Kinder, stattdessen nur noch Wohngeld????

Antwort von Simpleton am 17.09.2008, 19:03 Uhr

Hallo Du,

in Deinem Fall weiss ich nicht wie das läuft aber die stellen gerade so einiges um und kommen mit den ganzen Anträgen und so nicht mehr mit :-(
an Deiner Stelle würde ich mal nachfragen denn die wissen teilweise selber nicht was abgeht.

Es soll zu uns in der Schule auch einer vom AA kommen weil wir viele Fragen haben.
Nun sollen wir aber erst mal einen Fragenkatalog aufstellen damit sie sich Ihre Paragraphen und so raussuchen können *schmunzel*

War nicht hilfreich aber geht lieber selber mal hin.

LG

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Hintergrund ist folgender...

Antwort von Ralph am 17.09.2008, 19:28 Uhr

Hallo,

auch wenn ich keine genauen Zahlen nennen kann, weil wir noch selbst nicht wissen, was konkret Sache ist, den Hintergrund kann ich erhellen.

Beim ALG II geht es um eine nachrangige Leistung, d.h. erst müssen alle anderen Leistungen/Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft sein, und wenn die nicht greifen, erst dann kommt das SGB II (ALG II) zum Zuge.

Nun hat man in Berlin beschlossen, das Wohngeld DRASTISCH zu erhöhen, nicht nur um ein paar Cent, sondern man hat richtig geklotzt (sollte etwa Wahlkampf sein??). Genaue Zahlen sind wie gesagt zu uns noch nicht durchgedrungen, in der Dienstbesprechung am Montag hat unser Teamleiter das Thema aber schon mal grundsätzlich aufgegriffen.
Damit hat sich eine vorrangige Leistung (Wohngeld) aber so entscheidend geändert, daß statt ALG II nun Wohngeld beantragt werden muß.

Beispiel: Bedarf einer Familie 1.250,- €, Einkommen 1.140,- €, es fehlen 110,- €. Nehmen wir an, das alte Wohngeld hätte 80,- € ergeben, dann reicht das nicht. Konsequenz: Es gibt KEIN Wohngeld, dafür 110,- € ALG II, weil Wohngeld und ALG II sich gegenseitig ausschließen.
Jetzt ändert sich das Wohngeldgesetz. Nehmen wir an, nach dem neuen Gesetz errechnen sich jetzt 121,- € Wohngeld. Konsequenz: Das Wohngeld deckt die 110,- € ab, damit greift eine vorrangige Leistung (Wohngheld), die nachrrangige Leistung (ALG II) muß beendet werden.

Das hat was mit Haushaltsmitteln Bund/Länder zu tun. In unserem Beispiel würden die 110,- € ALG II ausschließlich von der Gemeinde aufgebracht, da es sich technisch "nur" noch um Mietanteile handelt, und Miete liegt bei den Kommunen.
Das Wohngeld sind Bundesmittel aus Berlin, d.h. die Gemeinden haben ein großes Interesse daran, die einschlägigen Fälle so schnell wie möglich von ALG II auf Wohngeld umzuswitchen.

Bevor hier jetzt einige schreien, was das für ein Unsinn wäre... das ist kein Unsinn. Gelder, die die Kommune nicht mehr für diese Mieten aufbringen muß, steht ihr beispielsweise für die Bezahlung einer Kindererzieherin zur Verfügung. Denn die liegt AUCH in der Zuständigkeit der Gemeinde, nicht beim Bund...

Etwas Ähnliches wird es übrigens auch noch mal geben, wenn sich demnächst die Gesetzesgrundlage für den Kinderzuschlag ändert.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy.

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Wir hatten das schon vor einem halben Jahr...

Antwort von JuniTwins05 am 17.09.2008, 20:06 Uhr

Huhu!

Bei uns wurde das schon im Februar umgestellt...

war gar kein Problem...

es ging nahtlos ineinander über und ich saß keinen tag "auf dem trockenen"

nun ist es aber eh schnuppe, da ich ja beides nicht mehr erhalte...

Also einfach beantragen... das war kein Akt, also durchweg zumutbar...

Liebste Grüße

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Re:

Antwort von IgelMama am 17.09.2008, 20:15 Uhr

In unserm Fall ist es so, daß ich rund 700 Euro für mich und die Kids von der Arge bekomme.
Würde das Sinn machen, für die Kids (alle 3 bekommen Sozialgeld, weil Unterhalt und Kindergeld nicht den gesamten Bedarf von Regelsatz und Kopfteil der KdU decken, 2 der Kids haben zusätzlich einen Mehrbedarf an Ernährung durch eine Vielzahl an Nahrungsmittelallergien und Neurodermitis von je 30 Euro) Wohngeld zu beantragen?

Danke übrigends für die Info, ich dachte ich frag mal hier, damit ich ne vernünftige Antwort bekomme :-)

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Re:HIer auch!

Antwort von Anjaunddavid am 17.09.2008, 20:46 Uhr

Auch mich hat es "erwischt"!
Seit meine Kleene da ist, habe ich keinen Bedarf mehr....heisst, ich bekomme kein Alg2 mehr, was ich eh nur ein viertel Jahr bekam.

Grund: Wegen Juna ist mein Bedarf gedeckt (*g*)Die KInder haben durch Halbwaisenrente, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss ( letzteres Juna) einen Bedarf gedeckt, mit dem ICH wieder über dem Satz liege.
Also bekommen wir alle jetzt "nur" Wohngeld.
Wobei, so schlecht finde ich das natürlich nicht, von der ARGE weg zu sein, zumal es ja ab Januar noch steigt (Das Wohngeld)

Ich würde auf jeden Fall mal nachfragen!.

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