Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Idgie am 16.06.2004, 13:27 Uhr

Wer hat Ähnliches erlebt - und wie gehts weiter

hallo du

ähnliches habe ich schon erlebt, aber nicht ganz so krass wie du.
was mir sehr geholfen hat ist eine therapie zu machen - einfach um über das geschehene hinweg zu kommen und als begeleiterscheinung behandel ich auch vieles, was bisher in mir versteckt war.

zum finanziellen - mach dich nicht zum spielball deines mannes.
die 325 € die du verdienst dürfen nicht auf den unterhalt angerechnet werden.
du bist erst dann verpflichtet halbtags arbeiten zu gehen wenn dein jüngstes kind *grübel* - ich glaube 6 jahre alt ist.
WENN sie angerechnet werden, dann auf keinen fall voll - aber kein gericht der welt wird dir das anrechnen (sag ich jetzt mal so*G*).
wie das mit dem erziehungsgeld ist weiß ich nicht genau, da ich mich deswegen nicht erkundigen mußte.
du hast 2 möglichkeiten - entweder du gehst einmal aufs sozialamt und fragst da mal nach, wie das mit dem unterhalt auszusehen hat. auf unserem sozialamt hier hat mir der beamte den unterhalt ausgerechnet - das machen die alleine schon um zu vermeiden, das du ein sozialfall wirst.
und mit den unterlagen kannst du dich an deinem mann wenden, und den unterhalt einfordern.
der andere weg ist mal eine anwältin anzurufen und dich dort beraten lassen.
wenn du dir nämlich sicher bist, das dir das was du einforderst zusteht, und es zu einer gerichtsverhandlung kommt und du gewinnst, dann muß dein mann die kosten deiner anwältin tragen *g*.

dann schau doch mal auf www.scheidung-online.de nach, da muß man sich zwar n bissl einlesen aber wenn mans mal geschafft hat bekommt man da sehr sehr gute infos her.

aus dem bauch heraus denke ich einfach, dein mann versucht so wenig wie möglich zu zahlen in der hoffnung, das du aus angst vor den anwaltskosten das ganze schluckst.

was hast du zu verlieren ?
er hat dich wirklich betrogen, hintergangen und verarscht. und du mußt nun für dich und die kinder sorgen - also bin ich der meinung das man auch das einfordern sollte, was einem zustehet.

eventuell mußt du es ja nicht über die anwältin laufen lassen, du stellst erst einmal einen brief zusammen mit deinen ulterhaltsvorstellungen angelehnt an das deutsche recht, vielleicht mit hilfe des sozialamtes, und erklärst ihm auch wie sich das mit den anwaltskosten verhält.
vielleicht wird er ja dann schon einsichtig.

wenn du magst können wir uns auch gerne per mail austauschen - man muß mir zwar manchmal auf die füße treten weil ich sehr schusselig bin, aber ich würde mich sehr freuen.
meine addy findest du oben.

lg
birgit

 
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