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Geschrieben von Mirakel32 am 11.06.2004, 13:01 Uhr

Kosten des Vaterschaftstestes nach Zweifel an der Vaterschaft

Hallo!

Weiß jemand von Euch was für Kosten auf den Kindsvater zukommen, wenn er die Vaterschaft anzweifelt und einen Vaterschaftstest einfordert?

Der Vater meines noch ungeborenen Kindes tyrannisiert mich seit Bekanntwerden der SS wegen der bevorstehenden "finanziellen Katastrophe"(inzwischen deshalb getrennt, hat aber Geld für so einen Test???

Wann kann dieser durchgeführt werden bzw. wie lange kann es dauern bis ein Ergebnis da ist?

Wollte aus Rücksicht auf ihn nicht zum Sozialamt, sondern nur das Geld was dem Kind zusteht. Ein Jahr hätte ich das hingekriegt. Aber nun? Unterhaltsvorschuss ist doch wesentlich geringer! Müsste er das auch zurückzahlen?

Wäre über Antworten glücklich!

Gruß

Mirakel

 
12 Antworten:

Re: Kosten des Vaterschaftstestes nach Zweifel an der Vaterschaft

Antwort von may&fenja am 11.06.2004, 13:54 Uhr

kostet so zwischen 300-600 euro und geht relativ schnell (14 tage bis 4 wochen). kannst ja mal danach googeln.

unterhaltsvorschuß muß er zurückzahlen, die holen sich jeden cent wieder. wieso ist das weniger als "normaler" unterhalt?

lg may

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Re: Kosten des Vaterschaftstestes nach Zweifel an der Vaterschaft

Antwort von Kathrinchen79 am 11.06.2004, 14:43 Uhr

Hallo!

Also wenn er sich weigert die Vaterschaft anzuerkennen, dann kannst du beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Das ganze geht dann vor Gericht (falls er sich weigert bzw. Zweifel an der Vaterschaft hat). Dieses wird dann einen Vaterschaftstest anordnen. Sollte er als biologischer Vater festgestellt werden, muß er als Beklagter sowohl die Kosten des Verfahrens als auch die Kosten des Tests tragen. In diesem Zusammenhang kann er jedoch Prozesskostenhilfe beantragen. Je nach seinem Einkommen, seinen monatl. Belastungen usw. kann ihm diese bewilligt werden (sodaß er je nach Einkommen die Kosten ganz, teilweise oder auch gar nicht übernehmen muß). Der ganze Vorgang, von Geburt bis Gerichtsverhandlung (inklusive Bearbeitung, Anhörungen, Feststellung usw.) kann je nach Amtsgericht bzw. Behörde schonmal bis zu 'nem Jahr dauern.

Ob er freiwillig einen Test macht würde ich anhand deiner Schilderung bezweifeln... Private Tests werden unter Umständen auch von manchen Gerichten nicht anerkannt. Ich würde immer den offiziellen Weg gehen, also Jugendamt usw. Denn dann hast du alles schwarz auf weiß, ihr seid beide (du und er)auf der sicheren Seite, und er kann sich später nicht raus reden. Du bekommst dann auch einen Titel vom JA über den Kindesunterhalt, sodaß du später den Unterhalt für das Kind einklagen kannst falls er sich weigert nach bewiesener Vaterschaft zu zahlen.

LG, Kathrin

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Re: Kosten des Vaterschaftstestes nach Zweifel an der Vaterschaft

Antwort von Pia Anna am 11.06.2004, 17:01 Uhr

Wenn ihr einen privaten Test macht wird es billiger. Wenn er der Vaterschaft zustimmt müsst ihr nicht vor Gericht, sondern klärt das beim Jugendamt. Ganz einfach.
Wenn er aber nicht zustimmt, musst du (mit Hilfe des JA) die Vaterschaftsanerkennung einklagen. Vor Gericht werden die "billigen" Tests meist nicht anerkannt (vorher beim JA fragen), die teureren liegen bei 1000 €.

Mein KV behauptet zwar er würde sich um einen privaten kümmern, aber machen tut er gar nichts. Wenn er nach der Geburt (in 2-3 Wochen) sich immer noch nicht bewegt hat, lass ich alles übers JA laufen. Den Test bezahlt in jedem Fall der zweifelnde KV.

Übrigens: falls du dir nicht sicher bist ob er der Vater ist: ist ers nicht, kann er die Kosten für den Test von dir zurückfordern.

www.vaterschaftstest.de

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Re: Unterhaltsvorschuss

Antwort von Mirakel32 am 11.06.2004, 18:33 Uhr

Hallo!

Vielen Dank für Deine Antwort. Ich meine der Vorschuss liegt doch fest bei 122 Euro. Der tatsächliche Unterhalt des Kindsvaters liegt aber bei mindestens 199 Euro (bei Berufstätigkeit). Für meinen fast drei jährigen Sohn bekomme ich sogar 226 Euro, weil der Vater entsprechend verdient. Der Vorschuss vom JA ist doch dann geringer.

Danke nochmal und Gruß

Mirakel

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Re: Natürlich ist er der Vater!

Antwort von Mirakel32 am 11.06.2004, 18:38 Uhr

Hallo!

Vielen Dank für Deine Antwort. Klar ist er der Vater. Sonst hätte mich es ja nicht so umgehauen, dass er Zweifel hat. Hätte ja ansonsten Interesse an einem privaten Test. Aber so nicht!

Gruß

Mirakel

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Re: Natürlich ist er der Vater!

Antwort von Rob am 11.06.2004, 20:28 Uhr

Hallo Mirakel,
lass' ihn einen privaten Test machen und gut ist. Ich verstehe eh nicht, warum darübner soviel Aufhebens gemacht wird. DU weist als Mutter rein von der Natur bedingt ja 100% dass du die Mutter bist. Ein Vater bleiben immer gewisse Zweifel ob er tatächlich der Vater ist, auch wenn du tausendmal beteuerst nie einen anderen Mann gehabt zu haben, weiss er es?
Also privatewr Test, kostet weniger, weniger stressig, weniger aufwendig und wenn er es ist, dann is gut! Dann hat er die Sicherheit de ihm offensichtlich jetzt fehlt.
Gruß, Rob
PS: Die Engländer und Amis sageb dazu: "mamma's baby, pappa's maybe..."

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Re: Rob

Antwort von Mirakel32 am 12.06.2004, 8:14 Uhr

Hallo Rob.

Schon über Jahre bin ich (fast) stille Leserin dieses Forums. Ich bin dankbar, dass Du als Vater oftmals die Seite des Vaters vertritts. Oft hätte ich gern mehr davon, um die Väter zu verstehen.

Für mich ist das Verhalten allerdings auf Konfrontation gerichtet. ICH komme ihm entgegen und erwarte nur den Unterhalt für das Kind. Es war abgesprochen, dass ich NICHT zum Sozialamt gehe, um ihn nicht noch mehr finanziell zu belasten. Ich bin nach der Geburt meines ersten Kindes direkt wieder arbeiten gegangen, um ebenso zu vermeiden, dass der Vater dieses Kindes mir Betreuungsgeld zahlen muss. Der Vater des ungeborenen Kindes ist dies von mir also bekannt.

Warum um Himmels Willen soll ich jetzt cool daneben stehen und entweder schön abwarten bis das Prozedere mit der Vaterschaftsanerkennung über das Jugendamt vollzogen ist, ich Unterhaltsvorschuss beantragen muss und weitere finanzielle Einbußen habe, oder mich sogar privat mit ihm einigen???

Sorry, Rob. Aber irgendwo hört mein Verständnis und Entgegenkommen aber auf. Was tut er denn als Vater? Er beschimpft mich seit Monaten nur in einer Tour!

Gruß

Mirakel

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Re: Rob

Antwort von Pia Anna am 12.06.2004, 10:28 Uhr

Würde zweigleisig fahren. Lass ihn den privaten Test zahlen und wenn er dann seinen Verpflichtungen nachkommt - gut. Parallel kannst du dich an das JA halten und Beistandsschaft beantragen. Wenn es doch vor Gericht muss (weil er nicht zahlt) können die dann einen weiteren Test verlangen (falls er die Vaterschaft abstreitet). Ist in jedem Fall nicht dein Geld.

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Re: Kosten des Vaterschaftstestes nach Zweifel an der Vaterschaft

Antwort von Ramona&Pascal am 12.06.2004, 12:27 Uhr

Also ich war nur beim JA und hab den Vorschuss beantragt. Den Rest hab ich alles meiner Anwältin übergeben, die dann den Vaterschaftstest etc. alles geregelt hat. Hat ewig gedauert (Pascal wird im September 3J), weil er erst gar nicht auf irgendwas reagiert hat, erst als er per Gerichtsvollzieher zum Test gezwungen werden sollte ist er hingegangen. Inzwischen zahlt er seit Februar pünktlich, nun geht´s noch um die Differenz Unterhalt- Unterhaltsvorschuss rückwirkend, kommt auch nochmal ein hübsches Sümmschen zusammen.
Sämtliche Gerichtskosten muss er auch zahlen.

LG Ramona

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Re: Kosten des Vaterschaftstestes nach Zweifel an der Vaterschaft

Antwort von SüßeMaus am 12.06.2004, 15:22 Uhr

unser vaterschaftstest kostete im jahre 2000 ganze 2580 DM. das war aber ein privater test und es war ein bluttest, gleich nach der geburt. das ergebnis lag nach 14 tagen vor. kommst du zufällig aus der pfalz, gebe dir gerne die adresse von diesem labor

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Re: Kosten des Vaterschaftstestes nach Zweifel an der Vaterschaft

Antwort von RainerM am 14.06.2004, 10:18 Uhr

Hi Mirakel32,
lass dich nicht provozieren oder ärgern, denn sein Verhalten lässt nur auf kindisches Trotzverhalten zu gründen.

Sicherlich kann man einen privaten Test vornehmen lassen, der dann ca 500-1000euro (Speicheltest) kosten wird (alle anderen Angaben sind i.d.R. Lockangebote).

Dazu muss das Kind natürlich geboren sein und die Sicherheit des Testes kann verhöht werden, wenn es nicht mehr gestillt wird, wg Milchreste an der Mundschleimhaut.... aber auch während des Stillens wäre die Sicherheit ausreichend.

Lass dich aber nicht auf Spielchen oder Verzögerungstaktiken ein.

Beauftrage das Jugendamt mit der Beistandschaf, um die Vaterschaft zu klären und den Unterhalt zu bestimmen.

Biete dem Vater an, dass er ja in der Zeit nach der geburt einen Speicheltest vornehmen kann und du das JA bittest, gerichtliche Schritte erst später zu unternehmen (machen die sowieso nicht sofort).

Dann hättest du dich ihm gegenüber fair verhalten.

Du kannst auch schon vor der Geburt zum Jungendamt gehen und die Beistandschaft klären... die können den vater auch schon vor der Geburt anschreiben, das macht ihm dann klar, dass es ernst wird.

Gruss

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Re: RainerM

Antwort von Mirakel32 am 14.06.2004, 19:00 Uhr

Hallo Rainer.

Danke für die nützlichen Tipps! Ich möchte doch die friedlichste Lösung für uns alle. Die Beistandschaft habe ich schon beantragt. Dadurch ist ja alles ins Rollen gekommen. Er hat mich monatelang schon fast tyranniesiert wegen des Kinderunterhaltes (z.B. wollte er Quittungen, weil er nicht versteht, warum Kinder so teuer sein sollen).

Danke. Vielleicht sollte ich ihm nochmal entgegenkommen. Ein letztes Mal.

Gruß

Mirakel

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