Geschrieben von RainerM am 26.09.2005, 15:59 Uhr |
Was wäre denn ein mangelfall?
hi,
ein Mangelfall liegt vor, wenn derr Unterhaltsprlichtige nicht in der Lage ist, den angemessenen Unterhalt zu zahlen, da ihm soinst weniger als der Selbstbehalt verbleibt.
Das Einkommen des Partners hat normalerweise keinen Einfluss auf die Unterhaltshöhe.
Nur wenn der Unterhalt gekürzt wurde, weil der Pflichtige sonst weniger als seinen notwendigen Selbstbehalt behalten würde (770€ nicht erwerbstätig, 890€ bei Erwerbstätigkeit) dann würde ihm wegen des gemeinsamen Hausstandes (man muss also noch nicht einmal verheiratet sein, nur einen gemeindsamen Haushalt führen) der Selbstbehalt gekürzt werden, da er ja "Ersparnisse" hat, und der UNterhalt würde höher werden.... also hätte indirekt das Einkommen der Partnerin einen EInfluss.
Ich frage mich aber viel mehr, ob der Bezug der rente der Frau erhalten bleibt, oder ob sie evtl. da was verliert.... evtl. wäre das nur bei Witwenrente so.
Gruss
- Wird die Kindesunterhaltszahlung nach erneuter eheschließung neu berechnet? - 3 mal mami 26.09.05, 13:29
- Re: Wird die Kindesunterhaltszahlung nach erneuter eheschließung neu berechnet? - RainerM 26.09.05, 13:47
- Was wäre denn ein mangelfall? - 3 mal mami 26.09.05, 14:36
- Re: Was wäre denn ein mangelfall? - RainerM 26.09.05, 15:59
- Re: Was wäre denn ein mangelfall? - 3 mal mami 26.09.05, 18:41
- Re: Was wäre denn ein mangelfall? - RainerM 26.09.05, 15:59
- Was wäre denn ein mangelfall? - 3 mal mami 26.09.05, 14:36
- Bei StKl. 3 evtl..... - desireekk 26.09.05, 20:09
- Re: Bei StKl. 3 evtl..... - geiz_ist_geil 26.09.05, 21:03
- Re: Bei StKl. 3 evtl..... - 3 mal mami 27.09.05, 7:47
- Re: Bei StKl. 3 evtl..... - geiz_ist_geil 26.09.05, 21:03
- Re: Wird die Kindesunterhaltszahlung nach erneuter eheschließung neu berechnet? - RainerM 26.09.05, 13:47