Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 26.09.2005, 15:59 Uhr

Was wäre denn ein mangelfall?

hi,

ein Mangelfall liegt vor, wenn derr Unterhaltsprlichtige nicht in der Lage ist, den angemessenen Unterhalt zu zahlen, da ihm soinst weniger als der Selbstbehalt verbleibt.

Das Einkommen des Partners hat normalerweise keinen Einfluss auf die Unterhaltshöhe.

Nur wenn der Unterhalt gekürzt wurde, weil der Pflichtige sonst weniger als seinen notwendigen Selbstbehalt behalten würde (770€ nicht erwerbstätig, 890€ bei Erwerbstätigkeit) dann würde ihm wegen des gemeinsamen Hausstandes (man muss also noch nicht einmal verheiratet sein, nur einen gemeindsamen Haushalt führen) der Selbstbehalt gekürzt werden, da er ja "Ersparnisse" hat, und der UNterhalt würde höher werden.... also hätte indirekt das Einkommen der Partnerin einen EInfluss.

Ich frage mich aber viel mehr, ob der Bezug der rente der Frau erhalten bleibt, oder ob sie evtl. da was verliert.... evtl. wäre das nur bei Witwenrente so.

Gruss

 
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