Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 26.09.2005, 20:09 Uhr

Bei StKl. 3 evtl.....

Hallo!

Nun, wenn er nach der heirat StKl. 3 nimmt hat er mehr netto.
Und damit darf er dann evtl. mehr Untrerhalt zahlen.
Wobei evtl. die dritte unterhaltberechtigte Person (=die neue Ehefrau) wieder gegen gerechnet würde...

Viele rüße

Désirée

 
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