Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von geiz_ist_geil am 26.09.2005, 21:03 Uhr

Bei StKl. 3 evtl.....

Also, das Einkommen des Ehepartners wird bei der Unterhaltsberechnung mitberechnet, es kann also sein, das er dann mehr Unterhalt zahlen muss.

Aber vorher würde ich abklären, ob sich die Rente der Frau vermindert, da er ihr gegenüber ja in dem Fall unterhaltspflichtig ist, (evtl. sogar schon bei gemeinsamer Haushaltsführung), also unbedingt Veränderungsmitteilung an den zuständigen Rententräger schicken!!!

Sollte sich die Rente vermindern, und damit auch das Einkommen des Mannes, weil er dann mehr für Miete usw. zu zahlen hat, kann es auch sein, das er weniger zahlen muss.

Zahlt er denn selbst oder Unterhaltsvorschusskasse? Wenn er selbst zahlt und weiterhin problemlos den Satz zahlen kann wie bisher, würde ich abwarten ob die Kindesmutter mehr Unterhalt verlangt, dann wird es ja neu berechnet. Zahlt die Unterhaltsvorschusskasse muss der Mann jede Veränderung sofort melden auch den Umzug in gemeinsame Whg, dann wird auch neu berechnet.

 
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