Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von granphi am 22.06.2005, 16:07 Uhr

Was steht mir zu?? Bin total aufgeschmissen

Mit dem Sorgerecht wird das nicht so einfach werden. Einmal erteilt ist es schwer (nur übers Jugendamt oder per Gericht) zurückzuholen. Es gibt im BGB einen § der das regelt, wann alleiniges besser ist. zum beispiel kann dein freund bei gemeinsamen sorgerecht dir dazwischen funken, wenn du umziehen willst, weil er da zustimmen muss - ja ehrlich - und er hat auch ein mitbestimmungsrecht, was die verwendung von geld betreffend des kindes angeht, er kann mitbestimmen in welche bzw. welche schule dein kind mal besucht.... nur die alltäglichen dinge, die darfst du bei geteiltem sorgerecht allein bestimmen (lebensmittel, bekleidung, spielzeug). ist halt deutschland mit seinen vielen §en, wo sich keiner auskennt. ich weiß es nur, weil ich mich jetzt mal schlau darüber gemacht habe, weil ich dachte, dass wir gemeinsames sorgerecht haben, da wir aber nicht verheiratet sind, habe ich alleiniges. er wollte gemeinsames haben, habe ich aber aus vorgenannten gründen abgelehnt.

 
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