Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Lilo207 am 22.06.2005, 10:12 Uhr

Was steht mir zu?? Bin total aufgeschmissen

Hallo,
mein Name ist Lilo und ich werde mich wohl bald trennen.
Ich lebe seit 8,5 Jahren mit meinem Freund zusammen; der auch der Vater meiner Tochter (5) ist. Nach der Geburt war ich nur zuhause und seit Dez.04 arbeite ich auf 400,-€ Basis.
Wenn ich mich trenne, was steht mir zu (ausser Unterhalt für das Kind, Kindergeld und meinem Lohn)?
Ich bezahle seit Ende der Elternzeit meine KV Beiträge selbst und ich habe auch null Rücklagen bzw. besitze nicht`s, da ich ja nicht gearbeitet habe.
Kann das Sozialamt an meine Eltern (selbsständig) gehen? Ich fühle mich echt aufgeschmissen, so ohne irgendwas.
LG Lilo

 
11 Antworten:

Re: Was steht mir zu?? Bin total aufgeschmissen

Antwort von Coxy am 22.06.2005, 11:15 Uhr

Hallo Lilo

Schau mal hier, da ist ein ALG 2 Rechner. Vielleicht hilft der dir etwas weiter.

Als ich ALG 2 beantragt habe, wurde überhaupt nicht nach meinen Eltern oder dergleichen gefragt.

Viel Erfolg und lass dich nicht ärgern.

Kannst dich bei Problemen gerne bei mir melden per Mail, weil ich sehr selten hier im Forum bin.
Coxy@gmx.de

Viele Grüße

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Re: Was steht mir zu?? Bin total aufgeschmissen

Antwort von Coxy am 22.06.2005, 11:16 Uhr

Link vergessen
http://www.tlz.de/tlz/tlz.finanzvergleiche.hartzrechner.iframe.php

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Re: Was steht mir zu?? Bin total aufgeschmissen

Antwort von granphi am 22.06.2005, 11:19 Uhr

Hallo Lilo,

so weit ich weiß, prüft das AA bzw. Sozialamt - jetzt neu nur noch ein Amt zusammen wegen HartzIV - nur die Bedarfsgemeinschaft, wenn du bei deinen Eltern lebst. Bewohnst du eine eigene Wohnung wirst du sicherlich - weil ja nur wenig einkommen - etwas von Hartz IV (Wohngeld, Zuschuss Bekleidung...) erhalten. Bitte da aber nicht erschrecken, denn der Antrag ist um die 16 Seiten lang gewesen und die wollten allerhand "Mist" wissen. Aber lass dich nur nicht unterkriegen davon!

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@ Coxy .......

Antwort von ghostrider am 22.06.2005, 12:17 Uhr

Coxy, bist du aus Thüringen??

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Re: Was steht mir zu?? Bin total aufgeschmissen

Antwort von Lilo207 am 22.06.2005, 13:10 Uhr

Hi,
vielen Dank für die Tips.
Ich lebe ja jetzt noch bei meinem Freund im Haus seiner Eltern und da meine Eltern 50km weit weg wohnen und ich hier halt meinen Job habe, werde ich mir hier wohl eine Wohnung suchen.
Mein Freund und ich teilen uns das Sorgerecht, wie wird das gehandhabt?? Beantrage ich bei einer Trennung das Alleinige, oder kann es auch weiterhin geteilt bleiben?
Wegen meinen Eltern hab ich nur gefragt, weil eine Freundin meinte, wenn die selbständig sind, geht das Amt darauf an, das sie mich unterstützen, was ich aber nicht will denn ich bin 25 und möchte nicht von meinen Eltern leben.
An wen muss ich mich denn wegen dem ganzen Papierkram wenden?
LG Lilo, die null peile hat

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Re: Was steht mir zu?? Bin total aufgeschmissen

Antwort von granphi am 22.06.2005, 16:07 Uhr

Mit dem Sorgerecht wird das nicht so einfach werden. Einmal erteilt ist es schwer (nur übers Jugendamt oder per Gericht) zurückzuholen. Es gibt im BGB einen § der das regelt, wann alleiniges besser ist. zum beispiel kann dein freund bei gemeinsamen sorgerecht dir dazwischen funken, wenn du umziehen willst, weil er da zustimmen muss - ja ehrlich - und er hat auch ein mitbestimmungsrecht, was die verwendung von geld betreffend des kindes angeht, er kann mitbestimmen in welche bzw. welche schule dein kind mal besucht.... nur die alltäglichen dinge, die darfst du bei geteiltem sorgerecht allein bestimmen (lebensmittel, bekleidung, spielzeug). ist halt deutschland mit seinen vielen §en, wo sich keiner auskennt. ich weiß es nur, weil ich mich jetzt mal schlau darüber gemacht habe, weil ich dachte, dass wir gemeinsames sorgerecht haben, da wir aber nicht verheiratet sind, habe ich alleiniges. er wollte gemeinsames haben, habe ich aber aus vorgenannten gründen abgelehnt.

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Re: Was steht mir zu?? Bin total aufgeschmissen

Antwort von berita am 22.06.2005, 19:28 Uhr

ALG 2 kann man beim Arbeitsamt beantragen, soweit ich weiss. Erkundige dich vorher, welche Auflagen es fuer deine Wohnung gibt, sonst musst du womoeglich erneut umziehen, um staatliche Gelder zu bekommen. Das alleinige Sorgerecht wirst du wahrscheinlich nicht kriegen, wenn es keine schwerwiegenden Gruende gibt, ansonsten uebers Familiengericht.

Ich persoenlich finde aber die Suche nach einem besser bezahlten Job am wichtigsten. Von so wenig Geld kann keiner leben und du bist immer von anderen abhaengig, ob vom Ex, deinen Eltern oder dem Staat.

LG
Berit

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Re: Was steht mir zu?? Bin total aufgeschmissen

Antwort von Lilo207 am 22.06.2005, 20:43 Uhr

@ granphi,
ich bereue es auch, das ich mich auf gemeinsames Sorgerecht eingelassen habe, aber ich hab halt gedacht das wir auch mal heiraten. Ist schon blöde.
@ berita,
im Moment bin ich echt froh überhaupt Arbeit zu haben, denn sooo rosig schuats ja net aus. Wenn ich alleine bin und ganze Tage arbeite, bekomme ich da die Kinderbetreuung bezahlt, oder gehe ich dann für die Tagesmutter arbeiten??
Und von meinem Ex bekomme ich ja nix, von meinen Eltern will ich nix und vom Staat halt nur bis ich mich gefestigt habe und eine Stelle wo ich ordentlich verdiene.
LG Lilo

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Re: Was steht mir zu?? Bin total aufgeschmissen

Antwort von Tanja08 am 23.06.2005, 8:27 Uhr

Guten Morgen,

wenn Du "zu wenig" Einkommen hast, kannst Du beim Jugendamt nachfragen ob die eine Tagesmutter haben, da gibt es extra Tagesmuetter die vom Jugendamt bezahlt werden weil sie da als "anerkannte Tagesmuetter" eingetragen werden. Jenachdem wieviel Du verdienst wirst Du nur einen Anteil dazu tun muessen, ich war selber Tagesmutter und wurde vom Jugendamt bezahlt, die Mutter des Tageskindes hat ca 900 Euro verdient, ist Vollzeit arbeiten gegangen und musste mir 60 Euro zahlen, der Rest kam vom Jugendamt.

Nicht jede Tagesmutter macht das mit dem JA zusammen weil es wirklich schlecht bezahlt wird, musst Du dich also vorab erkundigen.

Liebe Gruesse
Tanja

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Nein wohne noch in NRW und ziehe demnächst nach Berlin oT

Antwort von Coxy am 23.06.2005, 10:26 Uhr

oT

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dachte nur wegen der TLZ.... oT

Antwort von ghostrider am 23.06.2005, 11:18 Uhr

ot

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