Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Stiff am 21.10.2004, 15:38 Uhr

Was kann ich beim Sozialamt beantragen???

Hallo,ich bin alleinerzíehend und bekomme Sozialhilfe.Da ich aber keine Ahnung habe und einem ja nichts freiwillig gesagt wird,hoffe ich mir kann jemand einen Tipp geben was ich noch so beantragen kann.Meine Kleine ist jetzt 1 Jahr fast.Ich habe von Kleidergeld gehört???
Danke Stiff

 
4 Antworten:

Re: Was kann ich beim Sozialamt beantragen???

Antwort von Suka73 am 21.10.2004, 16:04 Uhr

ich glaube Rainer ist da der richtige Ansprechpartner *g*

Ich habe ebenfalls Sozi bekommen, mir hat auch keine Sau was gesagt. Streite mich mit denen heute noch rum (nach einem Jahr), weil sie mir die GEZ nicht zahlen wollen.

Also, Du hast das Recht auf Befreiung von GEZ, außerdem auf Ermäßigung bei Fahrtkosten mit den Öffentlichen und bei Eintrittspreisen, z.B. Zoo. Du hast das Recht auf Kleidergeld, daß je nach Alter des Kindes gestaffelt ist, in Deinem Fall sind es 115 Euro. Vorraussetzung ist, daß Du mindestens 6 Monate lang laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen hast. Auszahlung war dieses Jahr am 1.4. und 1.10. Also müßtest Du die Auszahlung April abwarten nächstes Jahr. Außerdem kannst noch Wohngeld beantragen, wobei das bei uns (München) im Sozi schon mit drinnen ist.

Außerdem kannst du einmalig für die Beschaffung von Hausrat um Unterstützung bitten.

LG
Sue

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@stiff und an alle hier, die Sozialhilfe erhalten! :-)

Antwort von Ralph am 21.10.2004, 16:43 Uhr

Hi Sue,

allgemeine Ratschläge sind ok, aber mit konkreten Dingen, insbesondere Beträgen, solltest Du vorsichtig sein.

1. Die Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz hat jede Kommune selbst ausgestaltet, d.h. Art und Höhe differieren sehr. In Hamburg gab es bis Oktober 2004 halbjährlich eine Bekleidungspauschale, während z.B. in Bochum jedes Wäscheteil einzeln beantragtt und bewilloigt wurde. Klar, daß da auch unterschiedliche Beträge herauskommen.

2. Info an alle, die hier Sozialhilfe bekommen: Die Sozialhilfe, so wie wir sie kennen, gibt es nur noch bis 31.12.2004!!! An diesem Tag um 24 Uhr verliert das Bundessozialhilfegesetz seine Gültigkeit und ist fortan Geschichte!
Ab 01.01.2005 gibt es dafür dann das sogenannte SGB II (Hartz IV) bzw. für einen einen anderen Bereich wie Schwerbehinderte und Alte das SGB XII.

Alleinerziehende sind dem Grunde nach zu 99% arbeitsfähig, erhalten deshalb Leistungen nach SGB II, und dort ist so gut alles bereits in den monatlichen Leistungen enthalten. Eben sagte mir ein Kollege, daß es an einmaligen Leistungen nur noch 3 verschiedene gibt (Grundausstattung bei Erstbezug bzw. nach abgebrannter Wohnung, Schwangerschaftsbedarf und Klassenreisen), also für die allermeisten hier nicht einschlägig.
Genaues weiß ich selbst noch nicht, weil ich die Schulungen noch nicht habe, kenne aber bereits die Hartz IV-Software zur Bearbeitung.
Deshalb, alles was über den 31.12.2004 an Sozialhilferatschlägen kommt, ist Makulatur! :-)

Derzeit bin ich dabei, in unserem Sozialamt die Hilfeempfänger anzumahnen, die trotz Anschreibens immer noch nicht mit ihren Unterlagen vorstellig geworden sind.
Dabei leisten wir in Hamburg für Sozialhilfeempfänger bereits den Service, den komplizierten Antrag nach den Unterlagen der Leute auszufüllen, dieser muß dann nur noch von den Leuten unterschrieben werden.
Ich bin jeden Tag auf's neue fassungslos, wie viele Menschen, die Sozialhilfe beziehen, den Ernst der Lage verkennen. Ohne diesen Antrag und vollständige Unterlagen gibt es ab 01.01.2005 kein Geld, es kann auch nicht mit Sozialhilfe überbrückt werden, da die Gesetzesgrundlage ja entfallen ist (s.oben).

@stiff: Beantrage Bekleidungsgeld für Dich und Dein(e) Kind(er), evtl. Bettwäsche, und falls ein Möbelstück wirklich auseinander fällt, dann versuche, das auch noch durchzudrücken.
Weihnachtsbeihilfe in der Adventszeit beantragen, sofern die nicht mit der Leistung 12/04 kommt.

So, ich muß wieder arbeiten.
Falls es oben ein bißchen komisch rüber gekommen ist, sorry, war nicht so gemeint. :-)
Trotzdem: An alle, die es angeht, nehmt den Antrag auf SGBII/Hartz IV bloß ernst und kümmert Euch schon jetzt, wenn Ihr es noch nicht getan habt! :o))

Viele liebe Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @stiff und an alle hier, die Sozialhilfe erhalten! :-)

Antwort von Suka73 am 21.10.2004, 21:19 Uhr

oh scusi, da hab ich überhaupt nicht dran gedacht *schäm* ja klar, das Kleidergeld wird in anderen BLs sicher niedriger ausfallen. Aber das mit GEZ ist überall gleich, gell?

LG Sue

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was kann ich beim Sozialamt beantragen???

Antwort von Naseweiss29 am 26.10.2004, 8:11 Uhr

Hallo,
bekomme selber Sozialhilfe es wird die GEZ übernommen genauso wie Haftpflichtversicherung. Beantragen kann man das Kleidergeld und wenn du noch kein Renovierungsgeld bekommen hast dann kannst du das auch beantragen wenn du etwas Renovieren willst. Wird aber kontrolliert!!
Kleidergeld gibt es ab nächsten Jahr aber nicht mehr aber die einmaligen zuschüße wie wenn TV,Waschmaschine oder sonstige größere Anschaffungen beforstehen weil etwas kaputt gegangen ist sollen soweit erhalten bleiben.

LG
Naseweiss29

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.