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Geschrieben von Suka73 am 20.10.2004, 9:25 Uhr

Nur 154 Euro Unterhalt? (sehr lang)

Halli, der KV von Simon (13 Monate) und ich haben uns nach der Geburt darauf geeinigt, daß er erstmal nur 200 Euro Unterhalt zahlt, bis das Jugendamt den Unterhalt festgesetzt hat. Wir sind getrennt. Er ist selbständig. Ich weiß, daß er sehr viel verdient, was er aber vor dem Finanzamt gut versteckt.

Jetzt hat das Gericht dreimal Unterhalt festgesetzt: Beim ersten Mal ohne Berücksichtigung von meines Ex Unterlagen (seine ganze Steuerbescheinigung war praktisch für die Miez) 199 Euro. Er also da angerufen und gefragt, warum er überhaupt 82seitige Unterlagen einreicht, wenn man den Unterhalt eh auf den gleichen Betrag festsetzt, bei dem wir vorher sowieso schon waren (Ihr seht, mein Ex ist ganz scharf drauf, seinem Kind Unterhalt zu zahlen und dann auch noch so "viel" - die 200 Euro sind ein Klacks für ihn)

DAnn hat das Gericht erneut festgesetzt auf 154 Euro. Das kam mir komisch vor und ich habe beim Jugendamt angerufen, denn der Mindestsatz sind doch allein schon 199 Euro nach der D-Tabelle, oder? Das JA meinte dann, stimmt, mittlerweile wäre aber beim Gericht der dritte Beschluss in Arbeit und der geht über 222 Euro Unterhalt, rückwirkend zum 1.1.04.

Gestern rief mich mein Ex ziemlich sauer an, er hat übrigens seit 3 Monaten auch nur immer 154 Euro gezahlt, er hätte wieder einen Beschluss bekommen über 222 Euro UND Gerichtskosten in Höhe von 2.700 Euro.

So jetzt meine Fragen:

Mein Ex meinte, die Düsseldorfer Tabelle gelte nicht bei Selbständigen, stimmt das?

Das JA hat Beistandschaft über meinen Sohn. Egal, ob mein Ex mich mit meinem Sohn nun hängen gelassen hat oder nicht, so finde ich knapp 2.700 Euro Gerichtskosten ehrlich gesagt ziemlich extrem. Wie kann das sein?

Kann es sein, daß er tatsächlich nur 154 Euro zahlen muss? Ich habe mir überlegt, ob er nicht vielleicht Kindergeld beantragt hat und die ihm das bewilligt haben und mein Ex einfach nur in seinen Unterlagen nimmer durchsieht. Die Ämter sind ja nicht vernetzt, da passiert ja sowas schonmal schnell...

Der Witz an der Sache ist, auf allen Schreiben und Beschlüssen steht, daß ICH eine Kopie erhalte. Habe ich NIE und die ganze Sache zieht sich jetzt seit einem halben Jahr.

Puh, sorry fürs Zumüllen.

LG Sue

 
8 Antworten:

Re: Nur 154 Euro Unterhalt? (sehr lang) - Nachtrag

Antwort von Suka73 am 20.10.2004, 9:28 Uhr

Achso, mit den Gerichtskosten, da hab ich gar nicht zuende geschrieben *schäm* Was ich sagen wollte, mein Ex und ich haben trotz allem ein noch recht entspanntes Verhältnis. Ich habe damals dem JA nur gesagt, sie möchten bitte dafür sorgen, daß sie uns einen Unterhaltsbetrag nennen - aber es war nie die Rede davon, die Sache ans Gericht zu geben. Die haben aber aufgrund der Beistandschaft (so ham die mir das jedenfalls erklärt) und weil mein Ex ANGEBLICH keinerlei Steuerunterlagen eingereicht hat, die Sache ans Gericht gegeben zum Festsetzen. Das war doch nie meine Absicht, ich hab nie darum gebeten, das ans Gericht zu geben, mein Ex war ja gewillt zu zahlen?

Kann es passieren, daß er die Gerichtskosten hälftig auf mich abwälzt, weil ich bzw. wir damals um Festlegung des Unterhaltes gebeten haben?

Danke. LG Sue

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192Euro

Antwort von RainerM am 20.10.2004, 9:31 Uhr

Hallo Suka,
der Zahlbetrag, der i.d.R. mindestens zu leisten ist, beträgt 192Euro.

Die Düsseldorfer Tabelle ist jedoch kein Gesetz, sondern eine Richtschnur, an der sich die Gerichte orientieren.

Sie gilt für alle Unterhaltspflichtigen, also auch für Selbstständige.

Bei Selbstständigen gibt es aber eine Problematik:
Das Einkommen kann starken Schwankungen unterliegen.

Darum wird bei Selbstständigen normalerweise das IEnkommen der letzten drei Jahre genommen und gemittelt.

Gruss

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Re: Nur 154 Euro Unterhalt? (sehr lang) - Nachtrag

Antwort von RainerM am 20.10.2004, 9:35 Uhr

Hi,
normalerweise wird der UNterhalt im verienfachten Verfahren ermittelt, was die Sache "preisgünstig" macht.

Wenn der Unterhaltsbetrag unstrittig ist, dann ist die Titulierung kostenlos.

Aber ich habe das Gefühl, dass der Vater hier gepokert hatte, nicht koooperativ war und darum das Verfahren eingeleitet werden musste.
Sobald er unkooperativ ist wird nach Sachlage der UNterhalt festgelegt und er muss unter Fristwahrung dagegen klagen.

Ich glaube, dass das so gelaufen ist und dass darum die Gerichtskosten angefallen sind.

Hätte er von Anfang an kooperiert, wäre er billiger davon gekommen.

Vielleicht war ihm das eine Lehre....

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Re: 192Euro

Antwort von Suka73 am 20.10.2004, 9:46 Uhr

eben, ich meine, ich hab ja mal beim Rechtsanwalt gearbeitet und weiß auch, daß die D-Tabelle auch für Selbständige gilt, angeblich hat das AG München meinem Ex aber genau das Gegenteil erzählt. Ich habe das Gefühl, daß er lügt.

Unkooperativ ist das richtige Wort. Ein Kollege meinte gerade, daß die vielleicht seine Anrufe als Einspruch gewertet haben und deshalb die ganze Sache immer wieder neu haben anlaufen lassen... er schickt mir gleich die Unterlagen per Fax, denn ich habe ja gar nichts hier und muß mich auf das verlassen, was mein Ex mir erzählt. Nur warum soll ich z.B. dem JA nicht glauben, wenn sie mir sagen, er hätte seine Steuerunterlagen nicht eingereicht...ich kenne meinen Ex, das passt nämlich hervorragend zu ihm. Für so einen "Mist" hat er nämlich keine Zeit...

Ist es so, daß sie in drei Jahren den Unterhalt erneut festsetzen?

LG und danke Rainer, hast mir hier immer sehr geholfen.
Sue

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Na siehe da....

Antwort von Suka73 am 20.10.2004, 9:58 Uhr

habe gerade ein blatt per fax bekommen "antrag auf festsetzung von unterhalt" vom AG München. Die 154 Euro sind lediglich genannt als "kindbezogene Leistungen der Mutter: 154 Euro" also Kindergeld. Den Betrag hat er erstmal fröhlich hergenommen und bezahlt. Und was ist wohl in dem Kästchen darunter angekreuzt??? Genau. Der Antragsgegner wurde zur Erteilung der Auskunft über die Einkünfte und Vermögen aufgefordert und ist dieser Verpflichtung nicht oder nur unvollständig nachgekommen...

Da haben wir ja des Rätsels Lösung. Also ist es doch SEINE Schuld, daß Gerichtskosten zustande gekommen sind... und mich lügt der da an. Ich bin so enttäuscht. Ich hab dem Typen nie was getan, ich habe ihm nie Vorwürfe gemacht, daß er sich in der Schwangerschaft nie gekümmert hat und noch nie einen müden cent für Simon ausgegeben hat, nichtmal zu Simons Erstem hat er angerufen... Und dann darf ich mir sowas antun...

LG Sue

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Re: alle 2 Jahre

Antwort von RainerM am 20.10.2004, 10:45 Uhr

Hi noch einmal,
die DT wird alle 2 jahre neu festgelegt.
Im Juli 2005 wird es wieder soweit sien.

Ist der Kindesunterhalt "dynamisiert", dann erhöht sich der Unterhalt automatisch mit der Neufestlegung.

Ansonsten denke ich auch, dass du den Aussagen von ihm mit gehörigem Argwohl begegnen solltest ;o)

cu

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klingt aber so...

Antwort von RainerM am 20.10.2004, 10:47 Uhr

... als würde er da selber nicht wirklich durchsteigen.

Wenn er Kindergeld/Kindbezogene Leistungen als Kindesunterhalt versteht, dann hat er alles andere sicherlich auch nicht ganz verstanden....

Geb ihm den Tipp, dass er nächstesmal kooperativer sein sollte, dann würden die Gerichtskosten entfallen.

;o)

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Düsseldorfer Tabelle gilt für alle....

Antwort von tinai am 20.10.2004, 11:39 Uhr

sie ist eine Richtschnur und wird immer zugrunde gelegt.

Dein Ex stellt sich ein bissl dumm, so dumm kann er als selbständiger nicht sein, nun muss er die Rechnung halt bezahlen.

Bei einem BEkannten wurde alle 3 Jahre auf neue Festlegung des Kindesunterhalts geklagt. Um Kosten zu sparen und wiel er immer bereit war, den Höchstbetrag zu bezahlen, hat er sich dem Jugendamt gegenüber immer vorher dazu verpflichtet. DAs hat ihm die unerfreulichen AUseinandersetzungen mit seiner EX erspart und vor allem konnte er so die Kinder raushalten, die ab einem gewissen Alter da sonst mit reingezogen werden.

Halt Dein Mitleid ihm gegenüber in Grenzen. Wenn Du meinst, er verdient deutlich mehr, kannst Du nach 2-3 Jahren auf neue Festsetzung des Kindesunterhalts anfragen (musst nich gleich klagen), er wird es andersrum machen, wenn er nicht mehr kann.

Deswegen muss man sich nicht zerstreiten.

Gruß und viel Glück
Tina

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