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Geschrieben von DorisL am 25.04.2004, 6:15 Uhr

Urlaubsregelung bei Schullkindern...

Hallo,

ich habe ab Sommer 05 ein Schulkind und keinen Hortplatz in Aussicht, da wir bis dahin noch umziehen werden :-/.

Wie sieht denn bei euch die Urlaubsregelung aus?

Mein Mann weigert sich nämlich jetzt schon, meine Älteste 50% der Urlaubstage zu betreuen mit dem Argument, ich würde ja bis dahin Teilzeit arbeiten. Mir war eigentlich nicht klar, dass mir bei einer Teilzeitstelle doppelt so viel Urlaub zusteht *lach*.

Spass beiseite - ich habe keine Ahnung wie ich die reguläre Schulzeit überbrücken soll mit ausfallendem Unterricht und Unterrichtsschluss vor 12.00. Aber wenn ich dann noch die gesamte Ferienzeit überbrücken darft, brauche ich wohl erst gar nicht arbeiten zu gehen. Dann lebt es sich mit dem Ehegattenunterhalt doch besser ;-).

Wie habt ihr das Problem gelöst? Wo werden eure Kinder in der Urlaubszeit untergebracht?

Letzte Frage: Kann ich meinen Noch-Mann eigentlich irgendwie dazu verpflichten, die Kinder 50% der Urlaubszeit zu sich zu nehmen, bzw. deren Unterbringung bei Dritten zu organisieren?

Liebe Grüße,

Doris

 
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