Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nane973 am 26.04.2004, 18:37 Uhr

überobligatorisch

Hallo Murmeline,

seh ich nicht so. Ich selber war mehr oder weniger der "alleinverdiener" während unserer Ehe. Mein Mann ist erst ein viertel Jahr vor der Trennung "Vollzeit" Berufstätig gewesen. Mein Anwalt gab mir damals auch die Info, das ich überogligatorisch handle, wenn ich weiterhin Vollzeit arbeite. Selber war ich dann nach meiner Kündigung im letzten Jahr "Vollzeitlehrgang" Arbeitslos bis zum März. Vergangenes Jahr in der UR-Verhandlung brachte mein Mann auch meine Versuche auf eine neue Vollzeitarbeit vor Gericht. Das wurde vom Anwalt und Richter mit den Worten abgetan " dann zahlen Sie doch den KU voll und zusätzlich EU. Das brauchen sie im Moment doch nicht." Damit war das thema vom Tisch.
Im März habe ich eine Halbtagsstelle angenommen, die ich hauptsächlich von zuhause machen aus machen kann, da ich wg. meinen beiden Kids nicht mehr Vollzeit arbeit gehen möchte und kann. Bin aber leider aus wirtschaftlichen Gründen meiner AG zu Ende April wieder Arbeitslos. Da ich dem AA dann nur noch Halbtags zur Verfügung stehe, werde ich wohl zusätzlich Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Bei einem Info-Gespräch beim Sozialamt bekam ich auch die Aussage zu hören. "Mensch sie bräuchten ja gar nicht zu arbeiten mit zwei Kids"

Also doch "überobligatorisch".

LG

Marlene

 
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