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Geschrieben von Bianca1983 am 22.04.2004, 15:13 Uhr

Wie bekommt man als Mann das Sorgerecht für ein noch ungeborenes Kind?

Hi.

Habe versucht mich für meinen Cousin ein wenig schlau zu machen und dieses Forum hier gefunden in der Hoffnung, das mir vielleicht jemand helfen kann?!

Mein Cousin ist 20 und seine mittlerweile Ex-Freundin gerade mal 16. Sie ist leider "versehentlich" schwanger geworden. Die erste Zeit gings gut, doch dann hat sie sich von ihm getrennt. Ihr Vater ist total gegen das Kind und die Mutter... zieht durch ganz Deutschland. Nun, das Kind trägt sie aus.
Nun würde er gerne das Sorgerecht für das Kind bekommen, da er sich um das Kind kümmern möchte und es nicht der Familie überlassen will von ihr, da dort eh alles drunter und drüber geht.

Wie kann man das hinbekommen? War schon mal jemand in der Situation?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Bianca

 
7 Antworten:

Nur im Einverständnis...

Antwort von Rob am 22.04.2004, 23:05 Uhr

Hallo Bianca,
das geht nur im Einverständnis mit der Mutter.
Gemeinsames Sorgerecht für uneheliche Kinder ist in Deutschland nur möglich wenn die Mutter dazu ihr Einverständnis erklärt.
Diese kann auch nicht vom Familiengerich ersetzt werden.
Unabhängig davon ist dein Bruder dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, ebenso der Mutter für die Dauer von drei Jahre, sofern er leistungsfähig ist.
Und er hat - unabhängig vom Sorgerecht- ein Recht auf Umgang, im Babyalter mehrmals wöchentlich für 1-2 Stunden, später dann länger, dann kann man auch Übernachtungen des Kindes beim Vater einplanen. Alles am besten einverständlich regeln.
Gruß, Rob
Gruß, Rob

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Aaalso........

Antwort von Richie am 22.04.2004, 23:34 Uhr

Hallo Bianca,

in dem Fall wirds ohne Jugendamt und Familiengericht wahrscheinlich nicht gehen.
Die Sorgeerklärung des minderjährigen Elternteils, der in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist (§ 106 BGB), bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters (§1626c Abs. 2 Satz 1 BGB). Auch für die Zustimmung gilt, daß der gesetzliche Vertreter sie nur selbst, und nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung, aber schon vor der Geburt des Kindes abgeben kann (§ 1626c Abs. 2 Satz 2 BGB). Verweigert der gesetzliche Vertreter seine Zustimmung, so hat nach § 1626c Abs. 2 Satz 3 BGB das Familiengericht auf Antrag des beschränkt geschäftsfähigen Elternteils die Zustimmung zu ersetzen, wenn die Sorgeerklärung dem Wohl dieses Elternteils nicht widerspricht. Das Familiengericht wird dabei die Frage prüfen, ob triftige Gründe gegen die Abgabe einer Sorgeerklärung sprechen.
§ 1626c Abs. 2 BGB ermöglicht es dem Minderjährigen, den anderen Elternteil an der elterlichen Sorge zu beteiligen oder selbst im Rahmen der tatsächlichen Personensorge daran beteiligt zu werden (1673 Abs. 2 BGB).
Gesetzliche Vertreter des Minderjährigen sind in der Regel dessen
Eltern. Gruß Richie

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Re: Wie bekommt man als Mann das Sorgerecht für ein noch ungeborenes Kind?

Antwort von lucile am 24.04.2004, 13:30 Uhr

Hallo Bianca

Wie wäre es, wenn er erstmal versuchen würde die Früchte zu erreichen, die am nächsten hängen?

Gemeinsame Sorgeerklärung...Oder sind die beiden so zerstritten?
Dann sollte den Worten eine Aktivität folgen. Lebt das Kind bei ihm? Ich gehe mal davon aus, dass es regelmässig in seinem Haushalt ist? Auch Nachts? Lässt sich das nicht auf dem "weichen" Weg ausweiten?

Wie wäre es, wenn er sich bei einem gesitteten Gespräch mit der Mom darüber unterhält, wie das Kind am sichersten und besten gefördert und erzogen werden kann.

Holzhammermethode ... naja. Nur dann, wenn ausreichend Rechtsgrundlage dahinter steht. Vom Sinn wollen wir nicht reden. Da gibt es im Netz genügend Foren, in denen sich weibliche und männliche Bürger die Köppe bzgl. Grundsatzdiskussion einschlagen. Das is nunmal leider nicht so, dass uneheliche Väter weitreichende Recht haben... rein Gerichtsmässig wurde ja inzwischen das ein oder andere spektakuläre Urteil erzielt. Nach vielen Jahren und viel Geld und vor allem viel Kraft. Die Kids, wie alt sie waren? Keine Ahnung... 12? 15?

Also lieber erreichbare Früchte ernten. Ein Angebot, mit dem beide leben können, wäre sicherlich angebracht und viel mehr ein Schritt in die Richtung "neue Elternschaft in Deutschland" als alles andere.
Ich hoffe, er vergisst dabei nicht, dass auch sie die Mutter ist? ich will keine Diskussion entfachen. Nur bemerken, dass eine Mutter-Kind-Bindung in D derzeit noch immer mehr zählt als eine Vater-Kind-Bindung.

Inzwischen kenne ich mehr als einen Fall, da Väter auf diesem Weg erreicht haben, dass kein Richter ihnen mehr das Kind aus dem Haus holen möchte.

Kinder sind dort zu Hause, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben. Sind Kinder in Pflegefamilien länger untergebracht worden, zählt das vor vielen Gerichten mehr als die leibliche frühere Bindung zu Eltern! Warum soll ein unehelicher Vater diese Tatsache nicht für sich nutzen?

Ich hoffe ein paar Anregungen gegeben zu haben. Warne aber vor spektakulären Szenen, die können Fronten nur verhärten.

Grüsse
lucile

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Re: Wie bekommt man als Mann das Sorgerecht für ein noch ungeborenes Kind?

Antwort von lucile am 24.04.2004, 13:36 Uhr

Schande über mich. Dat Kind is ja noch im Bauch *gg*.

Nichsdestotrotz, führ ihn doch bitte auf den sanften Weg. Ein Kind zu haben, besonders im eigenen Haus, bringt sehr viel Verantwortung und Verzicht mit sich. Ich weiss nicht ob ich das mit 20 schon in dieser Tragweite überblickt hätte.
Diese Fähigkeit mag durchaus wachsen, aber rein verstandstechnisch? Nich wirklich und mir unterstelle ich eine relativ grosse Vorstellungskraft. Das Fatale, selbst mit 27 war ich mir nicht im Klaren darüber, wie ein Kind mein Leben verändern würde.

Grüsse
lucile

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Re: Sind Kinder in Pflegefamilien länger untergebracht worden, zählt das vor vielen Gerichten mehr als die leibliche frühere Bindung zu Eltern.

Antwort von Rob am 24.04.2004, 14:54 Uhr

Hallo Lucille,
hierzu hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 25.4. ein Urteil gefällt, dass die Bindung zu den leiblichen Eltern als wesentlich einstuft.
Ein uneheliches, von der Mutter zur Adoption freigegebenes Kind, lebte bei seiner Pflegefamlie. Der Vater beantragte das Sorgerecht, was er nicht bekam. Stattdessen wurde vom OLG auch der Umgang untersagt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach dem Vater €15000,- Schmerzensgeld zu und bejahte das Recht des Vaters, den Sohn zu sich zu nehmen.
Die Sache wurde zum Amtsgericht zurückverwiesen, welches jetzt dem Vater das Sorgerecht zusprach.
Gruß, Rob

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Re: Sind Kinder in Pflegefamilien länger untergebracht worden, zählt das vor vielen Gerichten mehr als die leibliche frühere Bindung zu Eltern.

Antwort von lucile am 25.04.2004, 9:44 Uhr

Hi Rob

Wie schön, dass nun alle Probleme gelöst sind.
Dann müssen ja Männer sich zukünftig nicht mehr den komplizierten Weg über die Einigung suchen, sondern haben nun endlich die Möglichkeit ein Recht einzufordern.
Ist nicht ironisch gemeint.

Ich habe nur die leise Befürchtung, dass es Jahre dauern wird, bis sich jeder Anwalt über die Konsequenz im Klaren ist. Auch mancher Richter mag nicht ganz so gut informiert sein.
Und letztlich bist du beim Anwalt nur so gut vertreten, wie er sich deiner Sache annimmt.

Der Weg zum Europ. Gerichtshof ist mitnichten eine Kleinigkeit und wird neben Zeit und Kraft ein Vermögen geschluckt haben, oder?

Grüsse
Heike

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Re: Wie bekommt man als Mann das Sorgerecht für ein noch ungeborenes Kind?

Antwort von Bianca1983 am 26.04.2004, 9:40 Uhr

Danke für eure Antworten.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß es viel Verantwortung mit sich bringt, wenn man ein Kind zu sich nimmt. Ich habe ihnen als Sie noch zusammen waren auch immer geraten, sie sollen bloß aufpassen. Nur ich gehe davon aus, daß er mit seinen 20 Jahren wahrscheinlich verantwortungsbewußter ist als sie mit ihren 16 Jahren. Wobei sie auch noch keine Ausbildung hat.

Natürlich wäre es schöner, wenn sich beide einigen könnten, aber da sehe ich leider keinen Weg. Da Sie leider auch noch sehr kindlich ist und teilweise Streit provoziert. Ich habe sie selber kennengelernt und bin der Meinung, das sie nicht in der Lage ist, das Kind großzuziehen. Sie droht ihm mit ihrem Anwalt und das er zahlen sollen und so weiter... wird noch von ihrer Mutter dazu angestachelt. Traurig aber wahr...
Wobei der Vater von ihr so sehr dagegen ist oder war, daß er ihr geraten habe, sich gut zu überlegen, ob sie das Kind bekommen wolle und hat ihr im Streit gesagt, wenn es so weiter gehe, trete er ihr in den Bauch, dann hätte sich das mit dem Kind erledigt. Ob das das richtige Haus ist um ein Kind aufwachsen zu lassen?

Das nächste Problem, sie wohnen ca. 500 km entfernt voneinander.

Ich finde es sehr schade, das der Vater wenig Chancen hat, sein Kind großzuziehen, obwohl er das sehr gerne tun würde. Habe zwischenzeitlich auch eine Entscheidung des BGH gefunden in der steht, daß er das Sorgerecht nur mit der Zustimmung der Mutter erhalten kann, es sei denn, das Wohl des Kindes ist gefährdet...

Und nochmals danke

Gruß Bianca

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