Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Rob am 27.04.2004, 17:00 Uhr

überobligatorisch

Hi, richtig als "überobligatorisch" gilt nur, wenn Frau vor der Trennung nur zu Hause war und auf die Kids aufgepasst hat, nach der Trennung arbeitet.
Alles andere ist schwammig, es gibt da auch keine feste Grundssätze da Familienrecht in Deutschland Richterrecht ist. Das heisst, es ist nichts genmaues geregelt und die Richter entscheiden ja nach Lage und Gutdünken, was zu höchst ungleichen Ergebnissen führen kann und letztlich für keine Partei sehr viel Rechtssicherheit bietet, zumal die Entscheidung des Amtsgericht auf dem OLG immer noch ungebogen werden kann.
Und auch die OLG überhaupt keine einheitliche Rechtsprechung haben...
Gruß, Rob

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.