Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von DorisL am 25.04.2004, 6:15 Uhr

Urlaubsregelung bei Schullkindern...

Hallo,

ich habe ab Sommer 05 ein Schulkind und keinen Hortplatz in Aussicht, da wir bis dahin noch umziehen werden :-/.

Wie sieht denn bei euch die Urlaubsregelung aus?

Mein Mann weigert sich nämlich jetzt schon, meine Älteste 50% der Urlaubstage zu betreuen mit dem Argument, ich würde ja bis dahin Teilzeit arbeiten. Mir war eigentlich nicht klar, dass mir bei einer Teilzeitstelle doppelt so viel Urlaub zusteht *lach*.

Spass beiseite - ich habe keine Ahnung wie ich die reguläre Schulzeit überbrücken soll mit ausfallendem Unterricht und Unterrichtsschluss vor 12.00. Aber wenn ich dann noch die gesamte Ferienzeit überbrücken darft, brauche ich wohl erst gar nicht arbeiten zu gehen. Dann lebt es sich mit dem Ehegattenunterhalt doch besser ;-).

Wie habt ihr das Problem gelöst? Wo werden eure Kinder in der Urlaubszeit untergebracht?

Letzte Frage: Kann ich meinen Noch-Mann eigentlich irgendwie dazu verpflichten, die Kinder 50% der Urlaubszeit zu sich zu nehmen, bzw. deren Unterbringung bei Dritten zu organisieren?

Liebe Grüße,

Doris

 
16 Antworten:

Re: Urlaubsregelung bei Schullkindern...

Antwort von lucile am 25.04.2004, 9:22 Uhr

*lach*

Da kommen unversehens Gespenster vergangener Zeiten hoch *gg*.

Irgendwie gings um mich und dass ich damals reichlich geschlaucht war... frisch getrennt.
Alte Wohnung renoviert, neue entrümpelt (auch noch liebevoll, weil meine Tante und die Betreuung organisiert werden musste), Umbau im neuen Refugium und monatelang kein Tag, der früher als 3.00 in der früh endete.

Daaamals, noch guter Hoffnung, die vorsichtige Anfrage beim Götter-Ex. Wie sieht es aus mit regelmässig Kinder holen? Kinder!!!!! seine Antwort. Der Kleeen viel zu klein (aha), die Grosse... naja, wenn er mal ein bissi Zeit übrig hat (ok)

.... nicht erwähnenswert ist wohl, dass seine Kinderliebe später stieg, als er durch seine Zoten udn bis heute ungeklärte Situation meine Bereitwilligkeit zugemauert hatte *kopfschüttel*

...abgeschweift...
ich bin dann zum Jugendamt, wie so oft in der damaligen Zeit und trug dort mein Anliegen vor. Ich würde dringend wenigstens einen Tag in der Woche benötigen, in dem ich für mich etwas Zeit finde.

Die Dame sah mich erst ungläubig an und meinte: sie meinen doch wohl nicht, dass sie darauf einen Anspruch haben?!? Das ist schöne Theorie. Aber in der Praxis haben sie gelinde gesagt die "A-Karte" gezogen.

Danke auch *gg*

Also hast Du die Chance entweder mit dem Ex eine Einigung hinzubekommen.
Oder einzuklagen.

... und obs aber dann klappt, sei dahin gestellt ;-))

Trauriges Thema. Wenn ich - wie so oft seither - mit benachteiligten Männern ins Gespräch komme, frage ich mich doch mitunter. Ist deren GROSSE Kinderliebe nun schon vorher oder seither vorhanden. Oder andersrum gefragt, wie viel Substanz steckt hinter der heissen Luft.
Was nicht heissen soll, dass es nciht andere Väter gibt. Aber viele Einzelesemplare geben auch einen grossen Haufen, der ersten Kategorie..

Versuch lieber in aller ruhe mit Deinem Ex klarzukommen. Das bringt denKids und euch mehr als alles andere.

Grüsse
Heike

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Re: Urlaubsregelung bei Schullkindern...

Antwort von salsa am 25.04.2004, 13:21 Uhr

Hi,
ich werde auch ab 2005 ein Schulkind haben. Ich habe es so gelöst, dass ich jetzt schon einen Antrag auf einen Hortplatz gestellt habe. Da der Hort ziemlich überlaufen ist, werden 1. geschwisterkinder 2. kinder von alleinerziehenden die mind. 75% arbeiten, danach erst wenn beider Elternteile voll/fast voll arbeiten genommen. von daher müsste es gehen, zumal der hort die hälfte der ferienzeit geöffnet hat.
ich kann dir nur die empfehlung geben, jetzt schon zu verscuhen dein kind im hort anzumelden und immer wieder nachzufragen... dein interesse zeigen usw.
viel glück
salsa

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Nachtrag...

Antwort von salsa am 25.04.2004, 13:22 Uhr

auch ich werde erst noch umziehen... die hortanmeldung ist eigentlich erst ab september und die schulanmeldung im februar nächstes jahr
salsa

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Urlaubsregelung......

Antwort von bikermouse66 am 25.04.2004, 14:21 Uhr

Tja, da wirst Du wohl nicht viel Glück haben, wenn der Vater nicht gewillt ist mitzuspielen. DU willst Zeit für DICH haben???? Glaub mir, wenige Männer sind so nett und gestehen einer Mutter nach der Trennung sowas zu. Kümmer Dich schon jetzt um den Hort. Wenn Dein Ex schon jetzt solche Zicken macht, wird es auch in Zukunft nicht so sein, daß er per Zwang mehr für die Kinder tut. Die wiedergewonnene Freiheit ist ja so toll. Warum sollte re darauf zu DEINEN Gunsten verzichten??? Aus eigener trauriger Erfahrung kann ich nur sagen, sieh zu, daß Du solche Dinge alleine auf die Reihe kriegst und nie von seinem Wohlwollen abhängig bist.
Drücke Dir die Daumen.

LG
mousy

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@Bikermouse66

Antwort von dorisl am 25.04.2004, 14:52 Uhr

eigentlich wollte ich keine Zeit für mich, sondern um wieder zu arbeiten und Monsieur somit den Ehegattenunterhalt zu erlassen...

schön blöd von mir, oder ;-)?

Liebe Grüße,

doris

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Re: um wieder zu arbeiten ...

Antwort von Rob am 25.04.2004, 15:03 Uhr

Hallo Doris,
eigentlich finde ich so etwas ziemölich traurig, denn wenn man zusammen ist, dann lebt man meisten 90%-100% seines Urlaubs mit den Kindern, wenn ich mal von 3-Tagesausflüge mit Sportverein o.Ä. absehe.
Daher habe ich für einen Vater, der nicht bereit ist seinen Urlaub zusammen mit dem Kindern zu verbringen nicht viel verständnis, zumal ich seit 5 jahre selbst alleinerziehend bin und meinen Urlaub immer komplett mit Sohnemann verbringe.
Er soll sich mal überlegen, wie kurz die Zeit eigentlich ist, in den die Kinder überhaupt zusammen mit den Eltern zusammen Urlaub machen möchten...
Gruß, Rob
Znd wenn gar nichts hilft, dann weise ihn doch mal auf die Alternative hin: du bleibts zu Hause und er zahlt weiter EU...

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In Ö gibt es in vielen Städten, Orten,...

Antwort von max am 25.04.2004, 18:38 Uhr

Ferienbetreuung für Schulkinder im Sommer.
Frag mal nach, vielleicht habt ihr auch sowas ähnliches.
Da wird den Kindern Programm geboten sodass ihnen nicht fad wird. Weiß leider noch nicht was der "Spaß" kosten wird, werden wir erst 2006 brauchen wenn sie 2005 eingeschult wird.

lg max

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Re: Urlaubsregelung bei Schullkindern...

Antwort von Murmeline am 25.04.2004, 19:46 Uhr

Hallo! Ich weiß ja nicht, wie es bei Deinem Wohnort ist! Aber bei uns ist der Hort derart geöffnet, dass EIN Elternteil mit seinem Jahresurlaub hinkommt, um die hortfreie Zeit zu überbrücken! Unser Hort hat nur im Sommer 3 und im Winter 2 Wochen geschlossen, sonst aber immer geöffnet. Und falls es trotzdem noch Probleme geben sollte, hilft das Jugendamt den betroffenen Eltern mit Tagesmüttern. Erkundige Dich mal danach! Ich persönlich halte es für bedenklich, Umgang mit der Brechstange (sprich Anwalt, Jugendamt, Gericht) erzwingen zu wollen; dadurch fühlt sich der Kindesvater angegriffen (ob zu Recht oder nicht, sei dhingestellt) und das läßt er womöglich am Kind aus:-(

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Re: Urlaubsregelung bei Schullkindern...

Antwort von desireekk am 25.04.2004, 21:31 Uhr

Nachdem Du ja schon einige Antworten hast:

Nimm es einfach in die "to-do-Liste" für die gerichtliche Umgangsvereinbarung auf!

Und mündlich "unter Euch Pfarrerstöchtern" würde ich ihm erklären: entweder 50% der Schulferien oder 100% Betreuungsunterhalt :-)

Aber denk dran: Dein eigener Verdienst ist in dem Alter der Kinder erstmal tendenziell überobligatorisch!

Viele Grüße

Désirée

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überobligatorisch

Antwort von Murmeline am 25.04.2004, 22:21 Uhr

Das kommt darauf an! Wenn zum Zeitpunkt der Scheidung derjenige, bei dem die Kids bleiben, bereits berufstätig ist, dann ist der Verdienst nicht überobligatorisch, frag mal den Anwalt! Es kommt auf den Status zum Scheidungszeitpunkt und davor an!

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Re: @Doris und Rob

Antwort von bikermouse66 am 26.04.2004, 9:29 Uhr

Guten Morgen :-)

@Doris: ja, sowas kenne ich auch. Als ich dann mal angesprochen habe, daß evtl. auch mal ein ganzer Tag am WE ein Papa-Tag sein könnte statt nur 3 Stunden, da kam dann die Aussage, was ich mir wohl denken könnte. Schließlich würde ich 192 Euro Unterhalt für das Kind kriegen und davon könnte ich doch wohl einen Babysitter bezahlen oder ich soll Vollzeit arbeiten. Dann wäre genug Kohle für eine Tagesmutter da. Ich war auch so "dumm" wieder zu arbeiten als der Zwerg erst 1 Jahr alt war, aber nur Teilzeit.

@Rob: Du weißt ja, daß es leider Männer gibt, die nach einer Trennung den Egoisten ziemlich deutlich rauskehren und vergessen, daß es um IHR Kind geht und nicht mehr um die Mutter oder die Beziehung. Vile kroegen es nicht auf die Reihe weiterhin ein Papa zu sein und machen sich selber zum Erzeuger. Auch in meinem Bekanntenkreis muß ich oft genug sehen, daß diese Herren weder einen Nachmittag noch ein WE oder gar einen ganzen Urlaub mit ihrem Kind hinkriegen. Ich finde das echt traurig für die Kinder. Es tröstet mich nur, daß es auch Ausnahmen gibt, die soagr ein "fremdes" Kind lieben können und bereit sind Papa zu sein.

Liebe Grüße
mousy

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Re: überobligatorisch

Antwort von nane973 am 26.04.2004, 18:37 Uhr

Hallo Murmeline,

seh ich nicht so. Ich selber war mehr oder weniger der "alleinverdiener" während unserer Ehe. Mein Mann ist erst ein viertel Jahr vor der Trennung "Vollzeit" Berufstätig gewesen. Mein Anwalt gab mir damals auch die Info, das ich überogligatorisch handle, wenn ich weiterhin Vollzeit arbeite. Selber war ich dann nach meiner Kündigung im letzten Jahr "Vollzeitlehrgang" Arbeitslos bis zum März. Vergangenes Jahr in der UR-Verhandlung brachte mein Mann auch meine Versuche auf eine neue Vollzeitarbeit vor Gericht. Das wurde vom Anwalt und Richter mit den Worten abgetan " dann zahlen Sie doch den KU voll und zusätzlich EU. Das brauchen sie im Moment doch nicht." Damit war das thema vom Tisch.
Im März habe ich eine Halbtagsstelle angenommen, die ich hauptsächlich von zuhause machen aus machen kann, da ich wg. meinen beiden Kids nicht mehr Vollzeit arbeit gehen möchte und kann. Bin aber leider aus wirtschaftlichen Gründen meiner AG zu Ende April wieder Arbeitslos. Da ich dem AA dann nur noch Halbtags zur Verfügung stehe, werde ich wohl zusätzlich Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Bei einem Info-Gespräch beim Sozialamt bekam ich auch die Aussage zu hören. "Mensch sie bräuchten ja gar nicht zu arbeiten mit zwei Kids"

Also doch "überobligatorisch".

LG

Marlene

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Re: überobligatorisch

Antwort von Murmeline am 27.04.2004, 7:52 Uhr

Hi! Ich hatte das nur geschrieben, da ich 13 Jahre beim Sozialamt gearbeitet habe und diverse entsprechende Gerichtsurteile von Unterhaltspflichtigen vorgelegt bekam! Mag sein, dass es auch vielfach anders gehandhabt wird, sorry!

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Wandel

Antwort von lucile am 27.04.2004, 9:37 Uhr

Hallo Zusammen

Ich bin auch gerne und oft versucht meine persönlichen Erfahrungswerte einzubringen. Es ist oft auch hilfreich Erfahrungen anderer Menschen zu hören, um sich selbst entsprechend einstimmen zu können, und dann natürlich das Anliegen ganz anders vorzutragen.

Von daher sind beide Erfahrungen nicht schlecht.

Und, ich denke, dass sich da ein Wandel in D breit macht. Es gibt zunehmend Frauen, die durchaus in der Lage sind eine Familie alleine zu ernähren. Vor 10 Jahren war es die Ausnahme (ich habe damals nie jemanden kennen gelernt), wenn eine Frau mehr verdient hat.

Heute hört man es schon öfter einmal. Persönlich kenne ich die ein oder andere Familie, bei denen das so ist.

In ein paar Jahren verändert sich das noch weiter.

Da ich trotz "zu Hause" bleiben im letzten Jahr der Ehe (sprich im Jahr der Geburt) schon nur mit meinem Mutterschaftsgeld und den paar Monaten Arbeit mehr Einkommen als mein Exgemahl hatte, bin ich auch so manches mal nahezu in Erklärungsnotstand geratenn.

Der Richter legte das Gesetz schliesslich auch so aus, dass ich - weil ja immer nach der Geburt eine Weile zu Hause gewesen und defakto die Kinder bei mir lebten - auch bei Trennung bei den Kindern bleiben solle.

Ich würde mal sagen, das unterliegt dem Wertewandel unserer Gesellschaft. In einigen Jahren mag das ganz anders gehandhabt werden.

Grüsse
Heike

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Re: überobligatorisch

Antwort von Rob am 27.04.2004, 17:00 Uhr

Hi, richtig als "überobligatorisch" gilt nur, wenn Frau vor der Trennung nur zu Hause war und auf die Kids aufgepasst hat, nach der Trennung arbeitet.
Alles andere ist schwammig, es gibt da auch keine feste Grundssätze da Familienrecht in Deutschland Richterrecht ist. Das heisst, es ist nichts genmaues geregelt und die Richter entscheiden ja nach Lage und Gutdünken, was zu höchst ungleichen Ergebnissen führen kann und letztlich für keine Partei sehr viel Rechtssicherheit bietet, zumal die Entscheidung des Amtsgericht auf dem OLG immer noch ungebogen werden kann.
Und auch die OLG überhaupt keine einheitliche Rechtsprechung haben...
Gruß, Rob

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*lach* Danke Rob. Du hast mein Geschwafel doch richtig einfach auf den Punkt gebracht *g* o.T.

Antwort von lucile am 27.04.2004, 20:19 Uhr

..

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