Geschrieben von Cat74 am 23.08.2004, 22:04 Uhr |
Unterhalt vom Jugendamt
Hallo Sam,
UHV wird maximal für 72 Monate, aber nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gezahlt.
Rückzahlpflicht besteht für den Unterhaltszahler erst, wenn ein Unterhaltstitel gestellt wurde.
Du kannst jetzt, falls noch nicht vorhanden, eine Beistandschaft beim Jugendamt für die Kinder beantragen, oder das ganze einem Anwalt anvertrauen.
Übrigens: Nicht nur Selbstständige können sich um ihre Unterhaltspflicht herummogeln!
Gruß von Cat
- Unterhalt vom Jugendamt - Sam2914 21.08.04, 21:19
- Re: Unterhalt vom Jugendamt - liebling6969 21.08.04, 21:49
- Re: Unterhalt vom Jugendamt - Bea&Mia 23.08.04, 21:17
- Re: Unterhalt vom Jugendamt - Cat74 23.08.04, 22:04
- Re: Unterhalt vom Jugendamt Cat 74 - Sam2914 24.08.04, 21:25
- Re: Unterhalt vom Jugendamt - KuschelMaus4000 24.08.04, 18:27
- Re: Unterhalt vom Jugendamt - liebling6969 21.08.04, 21:49