Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Cat74 am 23.08.2004, 22:04 Uhr

Unterhalt vom Jugendamt

Hallo Sam,
UHV wird maximal für 72 Monate, aber nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gezahlt.
Rückzahlpflicht besteht für den Unterhaltszahler erst, wenn ein Unterhaltstitel gestellt wurde.
Du kannst jetzt, falls noch nicht vorhanden, eine Beistandschaft beim Jugendamt für die Kinder beantragen, oder das ganze einem Anwalt anvertrauen.
Übrigens: Nicht nur Selbstständige können sich um ihre Unterhaltspflicht herummogeln!
Gruß von Cat

 
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