Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Bea&Mia am 23.08.2004, 21:17 Uhr

Unterhalt vom Jugendamt

Er muß es zurückzahlen außerdem geht das UVG nur max. zwei Jahre (wenn ich mich nicht sehr täusche).

Meiner bezahlt auch nur 122€ weil er wirklich nicht mehr kann (macht noch Ausbildung) und nicht in die Schuldenfalle geraten will. Ist mit dem Jugendamt auch abgeklärt.

Gruß

 
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