Geschrieben von liebling6969 am 21.08.2004, 21:49 Uhr |
Unterhalt vom Jugendamt
Hallo,
wenn sich der unterhalt vom JA UVG nennt dann muß der vater es wieder zurückzahlen, wenn er es kann.
LG Konny
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- Unterhalt vom Jugendamt - Sam2914 21.08.04, 21:19
- Re: Unterhalt vom Jugendamt - liebling6969 21.08.04, 21:49
- Re: Unterhalt vom Jugendamt - Bea&Mia 23.08.04, 21:17
- Re: Unterhalt vom Jugendamt - Cat74 23.08.04, 22:04
- Re: Unterhalt vom Jugendamt Cat 74 - Sam2914 24.08.04, 21:25
- Re: Unterhalt vom Jugendamt - KuschelMaus4000 24.08.04, 18:27
- Re: Unterhalt vom Jugendamt - liebling6969 21.08.04, 21:49
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