Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Erdbeere81 am 14.10.2010, 10:22 Uhr

Umzug zu den Eltern bekomme ich meine Leistungen weiter ???

Sind deine Eltern Eigentümer der Wohnung? Wenn nicht brauchen sie die Genehmigung des Vermieters.

Die Miete die du zu entrichten hast, sollte an den Mietspiegel angepasst sein. Am besten wäre es wenn die neue Miete nicht höher ist als deine jetzige.

Ihr solltet einen Vertrag fertigen und du solltest die Miete überweisen und nicht deinen Eltern in bar auszahlen.

Und du solltest dir vor dem Umzug die Genehmigung der ARGE holen. Kann auch sein, dass sie das mit der Lebensmittelteilung kritisch sehen.

Deine Eltern sind nicht verpflichtet für dich und dein Kind aufzukommen. Du wirst mit deiner Tochter eine eigene Bedarfsgemeinschaft führen.

 
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