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Geschrieben von Dannyb81 am 14.10.2010, 10:13 Uhr

Umzug zu den Eltern bekomme ich meine Leistungen weiter ???

Guten Morgen,

nachdem ich ohne Erfolg gesucht habe und hier keine Wohnung bekomme habe ich beschlossen wieder bei meinen ELtern einzuziehn. Ich würde für 2 Zimmer Küchen und Bad mitbenutzung einen Untermietvertrag bekommen. Meine ELtern können mich und meine Tochter nicht mit durchfüttern das würden wir auch beim Amt so belegen können. Bekomme ich einen Teil Mietzuschuss und meine Regelleistungen weiter ? Ich steig nicht durch durch das ganze ALG2.

Lg

Daniela

 
4 Antworten:

Re: Umzug zu den Eltern bekomme ich meine Leistungen weiter ???

Antwort von Erdbeere81 am 14.10.2010, 10:22 Uhr

Sind deine Eltern Eigentümer der Wohnung? Wenn nicht brauchen sie die Genehmigung des Vermieters.

Die Miete die du zu entrichten hast, sollte an den Mietspiegel angepasst sein. Am besten wäre es wenn die neue Miete nicht höher ist als deine jetzige.

Ihr solltet einen Vertrag fertigen und du solltest die Miete überweisen und nicht deinen Eltern in bar auszahlen.

Und du solltest dir vor dem Umzug die Genehmigung der ARGE holen. Kann auch sein, dass sie das mit der Lebensmittelteilung kritisch sehen.

Deine Eltern sind nicht verpflichtet für dich und dein Kind aufzukommen. Du wirst mit deiner Tochter eine eigene Bedarfsgemeinschaft führen.

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Re: Umzug zu den Eltern bekomme ich meine Leistungen weiter ???

Antwort von Dannyb81 am 14.10.2010, 10:28 Uhr

SIcher sind meine Eltern nicht verpflichtet mich aufzunehmen aber zum ersten würde die Arge jede Menge Geld sparen im Moment zahlen wir 620 Euro Miete dann nur noch 250 und die Lebensmittel für mich und meine Tochter muss ich selber Kaufen. Meine Eltern sind Eigentümer der Reihenhauses und meine Mutter Alleinverdienerrin also ist nicht vile mit Lebensmittelaufteilung.

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Re: Umzug zu den Eltern bekomme ich meine Leistungen weiter ???

Antwort von Fru am 14.10.2010, 11:16 Uhr

Du mußt fragen, alles andere sind im Prinzip Aussagen, die Dir nicht weiterhelfen! Weil jede ARGE oder Kommune für sich selbst entscheidet.
Ich bin zum Beispiel von A nach B gezogen und bekomme jetzt mehr als 300 Euro weniger...

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Re: Umzug zu den Eltern bekomme ich meine Leistungen weiter ???

Antwort von Erdbeere81 am 14.10.2010, 14:54 Uhr

Ich meinte es rein rechnerisch.

Das Einkommen deiner Eltern wird bei der Berechnung deines Anspruches nicht berücksichtigt, weil sie nicht verpflichtet sind für deinen Lebensunterhalt aufzukommen. Du bildest mit deinem Kind eine eigene BG.

Ich habe früher Hausbesuche gemacht und mir genau die Lebensverhältnisse angeschaut wenn jemand einen Mietvertrag mit den Eltern abgeschlossen hat und bei ihnen mit wohnte.

Gemeinsame Küche = gemeinsame Lebensmittel? Gemeinsamer Kühlschrank? Wie werden die Nebenkosten abgerechnet?

Ich kann dir nur empfehlen dir vor dem Umzug das OK deiner ARGE einzuholen.

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