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Geschrieben von omablondie am 02.09.2003, 21:33 Uhr

Umgangsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht

Hallo...bin neu hier und ziemlich verzweifelt. Wäre schön, wenn ihr mir eure Erfahrung und Meinung mitteilt.

Sorry...aber dafür muß ich ziemlich ausholen, damit der Sachverhalt richtig rüberkommt.
Zur Vorgeschichte:
Meine Tochter (21) hat vor 11 Monaten ein Baby (Mädchen) bekommen und der Kindsvater (23) trennte sich genau 2 Wochen nach der Geburt von ihr. Grund war die beste Freundin meiner Tochter, die schon in der Schwangerschaft ein Auge auf ihn geworfen hatte.
Durch Intrigenspiele fing es 2 Wochen vor der Geburt an und endete dann mit der entgültigen Trennung, wegen dieser sogenannten Freundin, als das Baby 2 Wochen alt war.
D.h. in den 2 Wochen vor der Geburt und 2 Wochen nach der Geburt warf er meine Tochter 5x mal raus und holte sie 4x wieder zurück! Bis ich mich nach dem 5.Mal dazwischenstellte und sie entgültig bei mir wohnen blieb, weil sie mit den Nerven völlig am Ende war.
Dies war an dem Tag, als meine Tochter den gemeinsamen Sorgerechtsbeschluß beim Jugendamt unterschrieb und er direkt danach meinte, er wolle sich doch von ihr trennen!
Ich hatte ihr damals davon abgeraten, aber sie liebte ihren Freund noch so, dass sie immer wieder die Hoffnung hatte, ihn nicht entgültig zu verlieren.
Von diesem Zeitpunkt an, ging ein Nervenkrieg los, der mich zur Verzweiflung bringt!
Durch das gemeinsame Sorgerecht verlangte der Kindsvater, dass er die Kleine jeden Samstag über Nacht bis Sonntagsmittags um 14h bekam.
Als Grund nannte er seine Arbeitszeiten und weil er noch im elterlichen Betrieb mitarbeitet...wobei er sich diese Zeit eigentlich selbst einteilen kann.
Natürlich wollte dies meine Tochter nicht, aber da sie ihn noch liebte, stimmte sie zu...nur des lieben Friedens wegen.
Er hielt sich nicht an die Zeiten des Kindes...z.B. Abholen und Zurückbringen, Mahlzeiten, Schlafzeiten.
Dadurch ständige Wortgefechte und Drohungen seinerseits, im Beisein vom Kind...aus Rücksicht gab meine Tochter jedesmal nach.
Es ging soweit, dass ein Termin beim Jugendamt gemacht wurde und die Sachbearbeiterin meiner Tochter sagte, dass der Vater ein Recht hätte, dass Kind über Nacht zu nehmen...denn schließlich müsse er MO-SO arbeiten!
Obwohl er somit sich weniger mit dem Kind beschäftigen kann, wie wenn er es tagsüber hat.
Meine Tochter war damals noch sehr labil, bedingt durch diesen ganzen Nervenstress und gab wieder nach...auch aus Angst, sie würde das Sorgerecht verlieren!
Nun zum aktuellen Problem:
Meine Tochter ist nervlich gefestigt und hat wieder Spaß an ihrem Leben, auch als Single mit Kind .
Jetzt hat sie erfahren, dass ihr Ex-Freund eine neue Freundin hat (wogegen nichts zu sagen ist) und diese auch bei ihm schläft, wenn er seine Tochter hat. Da er nur eine 2-Zi.-Whg. bewohnt, schlafen sie zu dritt in einem Zimmer. Dies möchte meine Tochter nicht, denn die neue Freundin ist nicht seine Lebenspartnerin und die Beziehung ist noch ganz frisch.
Ausserdem stellte sich heraus, dass die Kleine die letzten Monate öfters gar nicht bei ihm geschlafen hat, sondern bei seiner Oma und Diese, sowie Freundin und auch andere Familienmitglieder sich regelmäßig Sonntagsmorgens um die Kleine kümmern.
Jetzt hat meine Tochter ihrem Ex-Freund eine neue Umgangsregelung vorgeschlagen...d.h. tagsüber und nicht mehr über Nacht, weil dies nicht im Sinne des Kindes ist, wenn er sich dann doch nicht kümmert.
Ausserdem möchte sie endlich auch mal ein Wochenende mit dem Kind verbringen, was die ganze Zeit nicht möglich war, weil er jedes WE die Kleine zu unterschiedlichen Zeiten wieder zurück brachte.
Er stellt sich stur und will das Kind NUR über Nacht, weil er tagsüber keine Zeit hätte.
Auch ein Gespräch beim Jugendamt fruchtete nicht, da die Sachbearbeiterin meinte, jetzt könne sie auch nicht mehr weiterhelfen und für eine Elternberatungsstelle war er nicht bereit!
Er drohte nun wieder mal mit Entzug des Sorgerechts und weil er die Kleine nicht über Nacht bekommt, holt er sie jetzt gar nicht! Er besucht das Kind nicht und fragt nicht nach, wie's seiner Tochter geht.
Meine Tochter ist ratlos, denn das Jugendamt war ihr auch keine Hilfe...dort wurde nur behauptet, meine Tochter sei gekränkt und eifersüchtig, weil er eine neue Freundin hat. Aber dem ist nicht so...sie möchte nur, dass er sein Kind regelmäßig 1-2x die Woche holt, sich mit seinem Kind beschäftigt und es nicht ständig in andere Hände gibt. Ausserdem soll das Kind nicht im gemeinsamen Schlafzimmer schlafen, wo Vater und Freundin schlafen...wobei gar nicht sicher ist, ob dies einmal die Lebenspartnerin wird. Da man das nicht kontrollieren kann, weigert sich nun meine Tochter, die Kleine über Nacht bei ihrem Vater zu lassen.
Es geht nicht darum, dass er eine neue Freundin hat, sondern darum das ER sich um sein Kind kümmern soll und nicht andere Personen!!!

Ich denke mal, dass bald ein Schreiben vom Rechtsanwalt im Briefkasten liegt, indem er auffordert, das Kind weiterhin jeden Samstag über Nacht zu bekommen.
Kann er dies verlangen...obwohl er sich nicht regelmäßig und intensiv mit ihr beschäftigte und sie sogar in andere Obhut gab?
Wie sieht denn die Rechtslage aus, bei nicht verheirateten mit gemeinsamen Sorgerecht?


Leider wurde dies ein halber Roman, aber ich wollte auch nichts auslassen, was für mich wichtig erschien .

LG omablondie

 
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