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Geschrieben von omablondie am 02.09.2003, 21:33 Uhr

Umgangsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht

Hallo...bin neu hier und ziemlich verzweifelt. Wäre schön, wenn ihr mir eure Erfahrung und Meinung mitteilt.

Sorry...aber dafür muß ich ziemlich ausholen, damit der Sachverhalt richtig rüberkommt.
Zur Vorgeschichte:
Meine Tochter (21) hat vor 11 Monaten ein Baby (Mädchen) bekommen und der Kindsvater (23) trennte sich genau 2 Wochen nach der Geburt von ihr. Grund war die beste Freundin meiner Tochter, die schon in der Schwangerschaft ein Auge auf ihn geworfen hatte.
Durch Intrigenspiele fing es 2 Wochen vor der Geburt an und endete dann mit der entgültigen Trennung, wegen dieser sogenannten Freundin, als das Baby 2 Wochen alt war.
D.h. in den 2 Wochen vor der Geburt und 2 Wochen nach der Geburt warf er meine Tochter 5x mal raus und holte sie 4x wieder zurück! Bis ich mich nach dem 5.Mal dazwischenstellte und sie entgültig bei mir wohnen blieb, weil sie mit den Nerven völlig am Ende war.
Dies war an dem Tag, als meine Tochter den gemeinsamen Sorgerechtsbeschluß beim Jugendamt unterschrieb und er direkt danach meinte, er wolle sich doch von ihr trennen!
Ich hatte ihr damals davon abgeraten, aber sie liebte ihren Freund noch so, dass sie immer wieder die Hoffnung hatte, ihn nicht entgültig zu verlieren.
Von diesem Zeitpunkt an, ging ein Nervenkrieg los, der mich zur Verzweiflung bringt!
Durch das gemeinsame Sorgerecht verlangte der Kindsvater, dass er die Kleine jeden Samstag über Nacht bis Sonntagsmittags um 14h bekam.
Als Grund nannte er seine Arbeitszeiten und weil er noch im elterlichen Betrieb mitarbeitet...wobei er sich diese Zeit eigentlich selbst einteilen kann.
Natürlich wollte dies meine Tochter nicht, aber da sie ihn noch liebte, stimmte sie zu...nur des lieben Friedens wegen.
Er hielt sich nicht an die Zeiten des Kindes...z.B. Abholen und Zurückbringen, Mahlzeiten, Schlafzeiten.
Dadurch ständige Wortgefechte und Drohungen seinerseits, im Beisein vom Kind...aus Rücksicht gab meine Tochter jedesmal nach.
Es ging soweit, dass ein Termin beim Jugendamt gemacht wurde und die Sachbearbeiterin meiner Tochter sagte, dass der Vater ein Recht hätte, dass Kind über Nacht zu nehmen...denn schließlich müsse er MO-SO arbeiten!
Obwohl er somit sich weniger mit dem Kind beschäftigen kann, wie wenn er es tagsüber hat.
Meine Tochter war damals noch sehr labil, bedingt durch diesen ganzen Nervenstress und gab wieder nach...auch aus Angst, sie würde das Sorgerecht verlieren!
Nun zum aktuellen Problem:
Meine Tochter ist nervlich gefestigt und hat wieder Spaß an ihrem Leben, auch als Single mit Kind .
Jetzt hat sie erfahren, dass ihr Ex-Freund eine neue Freundin hat (wogegen nichts zu sagen ist) und diese auch bei ihm schläft, wenn er seine Tochter hat. Da er nur eine 2-Zi.-Whg. bewohnt, schlafen sie zu dritt in einem Zimmer. Dies möchte meine Tochter nicht, denn die neue Freundin ist nicht seine Lebenspartnerin und die Beziehung ist noch ganz frisch.
Ausserdem stellte sich heraus, dass die Kleine die letzten Monate öfters gar nicht bei ihm geschlafen hat, sondern bei seiner Oma und Diese, sowie Freundin und auch andere Familienmitglieder sich regelmäßig Sonntagsmorgens um die Kleine kümmern.
Jetzt hat meine Tochter ihrem Ex-Freund eine neue Umgangsregelung vorgeschlagen...d.h. tagsüber und nicht mehr über Nacht, weil dies nicht im Sinne des Kindes ist, wenn er sich dann doch nicht kümmert.
Ausserdem möchte sie endlich auch mal ein Wochenende mit dem Kind verbringen, was die ganze Zeit nicht möglich war, weil er jedes WE die Kleine zu unterschiedlichen Zeiten wieder zurück brachte.
Er stellt sich stur und will das Kind NUR über Nacht, weil er tagsüber keine Zeit hätte.
Auch ein Gespräch beim Jugendamt fruchtete nicht, da die Sachbearbeiterin meinte, jetzt könne sie auch nicht mehr weiterhelfen und für eine Elternberatungsstelle war er nicht bereit!
Er drohte nun wieder mal mit Entzug des Sorgerechts und weil er die Kleine nicht über Nacht bekommt, holt er sie jetzt gar nicht! Er besucht das Kind nicht und fragt nicht nach, wie's seiner Tochter geht.
Meine Tochter ist ratlos, denn das Jugendamt war ihr auch keine Hilfe...dort wurde nur behauptet, meine Tochter sei gekränkt und eifersüchtig, weil er eine neue Freundin hat. Aber dem ist nicht so...sie möchte nur, dass er sein Kind regelmäßig 1-2x die Woche holt, sich mit seinem Kind beschäftigt und es nicht ständig in andere Hände gibt. Ausserdem soll das Kind nicht im gemeinsamen Schlafzimmer schlafen, wo Vater und Freundin schlafen...wobei gar nicht sicher ist, ob dies einmal die Lebenspartnerin wird. Da man das nicht kontrollieren kann, weigert sich nun meine Tochter, die Kleine über Nacht bei ihrem Vater zu lassen.
Es geht nicht darum, dass er eine neue Freundin hat, sondern darum das ER sich um sein Kind kümmern soll und nicht andere Personen!!!

Ich denke mal, dass bald ein Schreiben vom Rechtsanwalt im Briefkasten liegt, indem er auffordert, das Kind weiterhin jeden Samstag über Nacht zu bekommen.
Kann er dies verlangen...obwohl er sich nicht regelmäßig und intensiv mit ihr beschäftigte und sie sogar in andere Obhut gab?
Wie sieht denn die Rechtslage aus, bei nicht verheirateten mit gemeinsamen Sorgerecht?


Leider wurde dies ein halber Roman, aber ich wollte auch nichts auslassen, was für mich wichtig erschien .

LG omablondie

 
19 Antworten:

Re: Umgangsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht

Antwort von desireekk am 02.09.2003, 23:14 Uhr

Es ist bei so kleinen Kindern absolut unüblich das Besuchsrecht über Nacht auszudehnen!

Faustregel: je kleiner das Kind, umso häufiger, aber umso kürzer.
Also Anfangs 2-3x die Woche für 2-4 Std. jeweils oder so.

Wenn sich die Eltern gut verstehen, kann man das schon machen, aber es ist eben nicht "üblich".

Die neue Freundin ist nicht besonders "gut" für das Kind aber da kann man nur schwer was machen.
Und: unsere Kinder haben auch bei uns im Zimmer geschlafen bis sie gut 1 Jahr alt waren, teilweise sogar beide :-)

Dem Jugendamt würde ich auf die Füße treten! Deine Tochter soll eine Bekannte = Zeugin mitnehmen und einen Gesprächstermin beim Jugenamt machen!

Viele Grüße

Désirée

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Re: Umgangsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht

Antwort von omablondie am 03.09.2003, 7:33 Uhr

Hallo...danke für deine Antwort :-).
Ist klar, dass man gegen die Freundin nichts machen kann und das es sie gibt ist eigentlich kein Problem...nur will meine Tochter nicht, dass die neue Freundin, die sie überhaupt nicht kennt, sich um das Kind kümmert.
Es geht darum, dass der KV sich total stur stellt und das Kind nur über Nacht nehmen will.
Logisch...das Kind schläft von 19h bis morgens um 7h durch...dann geht die Oma vom KV mit ihr spazieren. Er kümmert sich dann erst um die Mittagszeit und bringt sie zwischen 13h und 14h wieder zurück. Somit hat er keine Arbeit, sich mit der Kleinen intensiv zu beschäftigen...aber keiner kann ihm nachsagen, dass er sein Kind nicht holt!
Die Dame vom Jugendamt meinte nur, die Beiden würden ihr Sorgerecht an die Wand spielen und das finde ich unfähr. Denn meine Tochter war diejenige, die immer klein beigab und er kein bisschen kompromissbereit war.
Jetzt hat sie natürlich Angst, das sie gezwungen werden kann, ihr Tochter weiterhin über Nacht dem KV zu geben.
LG

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Re: Umgangsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht

Antwort von RainerM am 03.09.2003, 8:05 Uhr

Hallo Oma,
also die Geschichte ist schon ungewöhnlich, was dem Kind sicherlich auf Dauer nicht gut bekommen wird.

Diese Regelung über Nacht hört sich ersteinmal seltsam an.
Wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, der getrenntlebende Elternteil sich dem Kind widmen möchte&kann, dann wäre das ja für alle Beteiligte wunderbar.

Auch die Mutter hätte dann eine gute Entlastung.

Aber wenn das Kind quasi nur über Nacht beim Vater ist, dann wenn es schläft und er sich kaum kümmert (weil er es nicht kann, oder nicht will), dann macht das wenig Sinn und der gewünschte Nutzen stellt sich für keine Seite ein.

Vielleiccht solltet ihr euch ersteinmal passiv verhalten.
Wenn der Vater von sich aus die Umgangstermine platzen lässt, dann wird er in Erklärungsnot kommen.

Gruss

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Ich finde, deine Tochter sollte selber Rat suchen.

Antwort von Allly am 03.09.2003, 9:37 Uhr

Es ist ja schön, dass du sie unterstützt, aber die ganze Sache ist ihre Angelegenheit.

Ich verstehe nicht, wieso du hier schreibst.

LG Ally.

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Re: Ich finde, deine Tochter sollte selber Rat suchen.

Antwort von omablondie am 03.09.2003, 13:00 Uhr

Das kann ich dir sagen!!!
Weil meine Tochter bei mir wohnt und keine Zeit hat, sich an den PC zu setzen um sich zu informieren. Ausserdem geht sie arbeiten und kümmert sich um ihr Kind!
Sie weiß, dass ich hier schreibe und liest die Antworten mit.
Und warum sollte ich hier nicht schreiben?

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Re: Umgangsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht

Antwort von omablondie am 03.09.2003, 13:17 Uhr

Schön, das sich auch ein Mann zu Wort meldet und es aus seiner Sicht sieht:-).
Ob er es nicht kann oder will, weiß meine Tochter nicht. Sie hat auch versucht, mit ihm vernünftig darüber zu reden, aber er ist stur...er will, dass alles nach seinem Plan läuft.

Selbst wenn die Kleine mal krank war und meine Tochter sie ihm nicht gab, weil sie bei ihrem kranken Kind sein wollte, spielte er verrückt und machte Stress. Aber besuchen wollte er sein Kind nicht!!!
Ich hatte sogar angeboten, dass ich dann für ein paar Stunden aus dem Haus gehe (meine Tochter lebt bei mir) , wenn er vielleicht mit mir ein Problem hat...um dann sein Kind zu besuchen.
Aber das will er nicht und macht er nicht.
Jetzt sind 3 Wochen vergangen und er hat noch nicht mal nach seinem Kind gefragt...will es aber über Nacht haben :-(.

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Re: Ich finde, deine Tochter sollte selber Rat suchen.

Antwort von Yunnue am 03.09.2003, 13:22 Uhr

Hallo,

erst einmal finde ich es toll, daß du deine tochter so unterstützt und selbstverständlich finde ich bist du in diesem forum richtig, wenn du hilfe oder erfahrungen bezügl, sorgerecht, umgangsrecht etc. suchst. ich kann dir nun selbst keine erfahrung mitteilen, weil ich sie nicht habe, aber ich verstehe deine tochter sehr und denke es ist nicht im interesse des kindes, so wie die situation momentan ist. ich hätte auch etwas dagegen, wenn mein kind beim vater + freundin( die ja nächsten monat schon wieder anders heißen könnte) schläft und wieso nachts? was hat das kind nachts vom vater und umgekehrt. ich würde aufjedenfall dem J.A. druck maachen und daran bleiben, dann erreicht man bestimmt etwas.

Liebe Grüße

Mireya

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Jugendamt

Antwort von omablondie am 03.09.2003, 13:33 Uhr

Danke :-)))...Ich habe mit meinen 2 Töchtern ein sehr sehr gutes Verhältnis und wir 3 wohnen in einem Haushalt...jetzt noch mit Baby. Es ist für uns selbstverständlich sich gegenseitig zu unterstützen und zu helfen...das haben meine Eltern bei mir auch getan, als ich alleinerziehend war und bin heute noch dankbar dafür.
Zum Jugendamt hat meine Tochter jetzt kein Vertrauen mehr...denn die Dame stand mehr auf der Seite des KV als auf der Seite meiner Tochter.
Sie wollte von ihm noch nicht mal eine Erklärung, warum er das Kind unbedingt nur über Nacht haben will. Aber meine Tochter sollte erklären, warum sie es nicht über Nacht hergeben will!!!

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Es bringt nichts

Antwort von Richie am 03.09.2003, 13:39 Uhr

Hallo omablondie,

......., den anderen Elternteil Vorschriften machen zu wollen, wie er
seine Umgangszeiten gestaltet.
Bei solchen Umgangszeiten ist Mama-Zeit
Mamazeit und Papa-Zeit Papazeit.
Der Kindsvater schreibt euch ja auch nicht vor, wer das Kind betreut wenns
'bei Mama ist'.
Natürlich ist Verläßlichkeit bei Umgangsvereinbarungen eins der obersten Gebote. Die sollten auch schriftlich
fixiert und beiderseits unterschrieben
werden.
Wenn Kind krank ist, kann der Papa s'Kindlein durchaus auch betreuen sofern
es 'transportfähig' ist.
Meine Zwillinge jedenfalls wollen von mir betreut werden wenn sie krank sind.
Solche Kämpflein sind typisch für die
Art eurer Trennungssituation. Die Forderungen des Vaters haben etwas von
Einladungen zum Nein-Sagen, zum Schuld-
Auf-Sich-Laden, eure Reaktionen sind
Trotz/Revanche-Reaktionen gegen sein
treuloses/willkürliches partnerschaftliches Verhalten.
Kinder pflegen durchaus von unterschiedlichen Omas, Opas, Tanten und Sonstigen betreut zu werden und auch
kleine Kinder gewöhnen sich an gewisse
regelmäßige Wechselbetreuungssituationen.
MfG Richie

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Re: Es bringt nichts

Antwort von omablondie am 03.09.2003, 14:18 Uhr

Das stimmt ja auch alles, was du sagst...aber wenn er sein Kind holt, soll er sich auch drum kümmern, und nicht bei seiner Oma abliefern, die es dann zu Bett bringt und es morgens wieder aus dem Bett holt. Dann mit dem Kind spazieren geht und wenn alle am Mittagstisch sitzen kommt er dazu und fährt es nach dem Mittagessen wieder nach Hause.
Länger will er sie nicht nehmen, weil er arbeiten müßte...auch Sonntags ( Weinbau).
Das ist doch nicht im Sinne des Kindes?!?!

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Ihr (du) wollt wohl nicht.....

Antwort von Richie am 03.09.2003, 14:26 Uhr

Hallo omablondie,

........, daß das Kind gleichsam 2 Zuhause hat. Du betreust das Kind ja auch wenn die Mutter arbeitet, warum soll also die andere Oma das nicht auch tun?
Zudem können sich so Vater und Kind gut gepuffert annähern und Papa hat das 'daheim' wofür er (auch) arbeitet.
Das motiviert ihn in seiner Zuwendungs-
und Sorgemotivation für das Kind, was
später sicher einmal von großem Nutzen dür das Kind sein wird.
Versuch auch einmal von diesem 'Allein-
erziehenden-Aspekt' wegzudenken und handelt in dem Sinne, daß das Kind eben 2 Elternhäuser hat.
MfG Richie

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Re: Ihr (du) wollt wohl nicht.....

Antwort von omablondie am 03.09.2003, 17:55 Uhr

Sorry, aber ich sehe das anders und meine Tochter ebenfalls...wenn er sich noch nicht mal 2 Stunden am Stück mit dem Kind befassen will und kann, braucht er es auch nicht über Nacht zu holen. Das seine Oma (die Ur-Oma vom Kind) sich kümmert, ist ok...aber nicht ständig.
Er weigert sich ja, mit dem Kinderwagen durch's Ort zu laufen...das wiederspricht sich doch, wenn er dann drauf besteht, das die Kleine bei ihm übernachtet.
Ich will, das die Beiden sich einig werden...und nichts anderes. Aber es darf nicht nur einer die Regeln aufstellen und der andere hat sie zu befolgen...wenn dann muß aufeinander zugegangen werden und das hat meine Tochter jetzt 10 Monate versucht!
Denn ich kenne das anders, mein Ex-Mann hat heute noch sehr guten Kontakt zu mir und seinen Töchtern...er gehört noch genauso zur Familie wie damals. Auch gab es niemals eine Besuchsregelung, denn er konnte seine Kinder sehen wann er wollte...und über Nacht blieben sie erst später bei ihm, als sie es selbst entscheiden konnten.
Deshalb kann ich sehr wohl vom "Alleinerziehenden-Aspekt" wegdenken.

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Re: Ich finde, deine Tochter sollte selber Rat suchen.

Antwort von Allly am 03.09.2003, 20:35 Uhr

Das habe ich doch gar nicht gesagt. Ich gehe auch arbeiten, habe Haushalt, Ärger mit dem Vater meiner Tochter, studiere, und und und.

Aber etwas über einen Dritten zu erfahren und darauf zu reagieren ist immer schwierig, weil halt ganz oft was fehlt. Man steckt eben nicht selber drin, sondern ist nur verwandt, bekannt etc.

Schreib ruhig, nur zu.

LG Ally.

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Hautnah :-)

Antwort von omablondie am 03.09.2003, 21:47 Uhr

Da wir aber zusammenleben und der KV auch bis meine Tochter im 7.Monat war ebenfalls 2 Jahre lang bei MIR wohnte, ist die Situation anders und ich kann auf alles antworten :-))).
D.h. die Beiden haben insgesamt 3 Monate zusammen gewohnt, bis er sich von ihr trennte und sie wieder zu mir kam.

Ich bekomme alles hautnah mit...der Nervenstress kurz vor der Geburt und dann nach der Geburt...seine Schreianfälle im Auto, wenn das Baby dabei ist...die Unpünktlichkeit, wenn er sein Kind holt oder zurückbringt.

Da kann ich als Mutter nicht so tun, als ginge mich das nichts an.
Wir haben Nächte lang geredet, weil es meiner Tochter nach der Geburt seelisch sehr sehr schlecht ging und ich unterstütze sie wo ich nur kann.

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Re: Es bringt nichts

Antwort von marit am 05.09.2003, 9:34 Uhr

schläft die Kleine denn so unproblematisch? Oder geht es darum, daß ihr Angst habt, daß sie nachts schreit und nicht genügend beruhigt wird? Ehrlich gesagt denke ich, falls es GUT geht mit dem Kind, daß ihr doch auch über eine ungestörte Nachtruhe ab und an glücklich sein könntet. Andere 8auch verheiratete) Frauen träumen doch davon, mal wieder eine Nacht durchschlafen zu können und auch viele nicht getrenntlebende Väter können mit SOO kleinen Kindern noch nicht viel anfangen...

also, so lange es euch nur ums Prinzip geht und ihr euch keine sorgen machen müßt, daß das Kind stundenlang schreiengelassen wird, solltet ihr was das angeht es bei der Regelung belassen und das beste daraus machen, finde ich.
Wenn ihr allerdings befürchtet, daß es ihr dort nicht gut geht, dann fahrt doch einfach mal nachts dort vorbei und hört ob sie schreit oder unruhig ist...

Denn ich muß Richie schon entgegnen, daß ein Kind mit 6,7 Jahren vielleicht unterschiedliche Erziehungsstile verkraften kann und auch dadurch bereichert wird, aber ein Säugling sollte nicht einerseits mit "schreien ist gut für die Lunge" einerseits und "Babys, die nachts die Körperwärme der Mutter nicht haben, erleiden ein tiefes Trauma" andererseits konfrontiert werden...

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Re: Es bringt nichts

Antwort von omablondie am 05.09.2003, 12:13 Uhr

Ob die Kleine beim Vater unproblematisch schläft, das wissen wir nicht. Aber sie schläft eigentlich seit der 4.-6.Woche durch und wird sehr selten nachts wach...höchstens wenn sie mal Durst hat.
Wir können da nicht nachts vorbei fahren...weil der KV im HImterhof wohnt und das große Tor abgeschlossen ist.
Es geht auch nicht um's Prinzip...sondern nur um's Wohl vom Kind. Und da hat meine Tochter kein Vertrauen, weil sie erfahren hat, dass der KV sich mit der Kleinen nicht beschäftigt, sondern sie gleich zur Ur-Oma gibt (Oma vom KV) und wieder geht.
Wer dann letztendlich immer das Kind versorgt, weiß meine Tochter nicht. Er hat seine Tochter sogar schon bei der Freundin seines Bruders abgeliefert und ist wieder gegangen...das kann's nicht sein :-(((.

Meine Tochter war bei der RA und es wurde bestätigt, dass sie das Kind nicht mehr über Nacht geben muß, wenn sie kein Vetrauen hat und er sich nicht um das Kind kümmert.
Umgangsrecht ist dafür gedacht, damit ein Vater-Kind-Verhältnis aufgebaut werden kann...und das kann man nicht, wenn er das Kind ständig in andere Hände gibt und es nur über Nacht haben will, wenn das Kind schläft.

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Vorschriften

Antwort von Richie am 05.09.2003, 13:58 Uhr

Hallo omablondie,

wieso muß der Vater mit seinem Kind im
Kinderwagen im Ort spazierengehen, um
'das Recht zu haben', das Kind bei sich
zur Übernachtung zu haben? Dieses Junktim leuchtet mir nicht ein.
Ich wiederhole: es fragt sich, was es euch angeht, wie das Kind innerhalb
nicht kindeswohlgefährdender Bedingungen
die Zeit b e i P a p a verbringt
U n d w e n n die Uroma oder sonstwer
das Kind bei Papa betreut, was habt ihr
für diese Zeit Bedingungen zu stellen?
Würdet ihr dahingehende Vorschriften seitens Papa für euch akzeptieren?
Wenns Kind bei Papa ist, dann ist es doch dessen autonome Disposition und Verantwortung, wer das Kind betreut.
Heutzutage 'parken' Mütter doch sehr oft ihre Kinder bei irgendwelchen Omas,
Opas, Freunden und Bekannten oder im Hort. MfG Richie

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Re: Hautnah :-)

Antwort von die Planlose am 08.09.2003, 20:05 Uhr

hallo oma:-),

ich kann dir zur problematik alleinerziehung und umgangsrecht nicht weiterhelfen, da ich nicht betroffen bin.
was mir aber auffällt: warum bekommt der KV das kind JEDES wochenende? im prinzip wird dadurch doch der mutter (deiner tochter), die ja auch unter der woche arbeitet, jede möglichkeit genommen, auch nur ein einziges wochenende mit ihrem kind zu verbringen -sei es, um mal mit der kleinen zu verreisen oder einfach nur mal richtig viel zeit füreinander zu haben. (wir haben auch einen sohn und arbeiten beide und geniessen daher die wochenende mit unserem kleinen umsomehr)
wenn der KV eh jeden tag , einschliesslich der wochenenden arbeitet, macht es doch keinen unterschied, wenn die kleine jede 2. woche mal von beispielsweise mittwoch auf donnerstag bei ihm ist....
nur mal so eine überlegung von einer, die überhaupt keinen plan hat

lg alexandra

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Re: Hautnah :-)

Antwort von omablondie am 11.09.2003, 12:31 Uhr

Hallo :-)))...hoffentlich liest du diese Antwort noch.

Tja, das ist auch ein Problem...weil der KV es so WILL! Er geht keine anderen Kompromisse ein...er will nur seinen Willen durchsetzen und manchmal glaube ich, dass es ihm dabei gar nicht um's Kind geht?!
Unsere Rechtsanwältin hat ihm jetzt klare Vorschläge gemacht und sie ist ebenfalls der Meinung, dass es überhaupt keinen Sinn gibt, wenn er das Kind über Nacht nimmt...sich aber dann am nächsten Morgen nicht drum kümmert...sondern SEINE Oma.
Dies ist eindeutig nicht im Sinne des Kindes und meine Tochter weiß nie, wo ihr Kind schläft...weil er es manchmal gleich abends bei seiner Oma lässt!

LG

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