Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von omablondie am 05.09.2003, 12:13 Uhr

Es bringt nichts

Ob die Kleine beim Vater unproblematisch schläft, das wissen wir nicht. Aber sie schläft eigentlich seit der 4.-6.Woche durch und wird sehr selten nachts wach...höchstens wenn sie mal Durst hat.
Wir können da nicht nachts vorbei fahren...weil der KV im HImterhof wohnt und das große Tor abgeschlossen ist.
Es geht auch nicht um's Prinzip...sondern nur um's Wohl vom Kind. Und da hat meine Tochter kein Vertrauen, weil sie erfahren hat, dass der KV sich mit der Kleinen nicht beschäftigt, sondern sie gleich zur Ur-Oma gibt (Oma vom KV) und wieder geht.
Wer dann letztendlich immer das Kind versorgt, weiß meine Tochter nicht. Er hat seine Tochter sogar schon bei der Freundin seines Bruders abgeliefert und ist wieder gegangen...das kann's nicht sein :-(((.

Meine Tochter war bei der RA und es wurde bestätigt, dass sie das Kind nicht mehr über Nacht geben muß, wenn sie kein Vetrauen hat und er sich nicht um das Kind kümmert.
Umgangsrecht ist dafür gedacht, damit ein Vater-Kind-Verhältnis aufgebaut werden kann...und das kann man nicht, wenn er das Kind ständig in andere Hände gibt und es nur über Nacht haben will, wenn das Kind schläft.

 
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