Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von omablondie am 03.09.2003, 7:33 Uhr

Umgangsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht

Hallo...danke für deine Antwort :-).
Ist klar, dass man gegen die Freundin nichts machen kann und das es sie gibt ist eigentlich kein Problem...nur will meine Tochter nicht, dass die neue Freundin, die sie überhaupt nicht kennt, sich um das Kind kümmert.
Es geht darum, dass der KV sich total stur stellt und das Kind nur über Nacht nehmen will.
Logisch...das Kind schläft von 19h bis morgens um 7h durch...dann geht die Oma vom KV mit ihr spazieren. Er kümmert sich dann erst um die Mittagszeit und bringt sie zwischen 13h und 14h wieder zurück. Somit hat er keine Arbeit, sich mit der Kleinen intensiv zu beschäftigen...aber keiner kann ihm nachsagen, dass er sein Kind nicht holt!
Die Dame vom Jugendamt meinte nur, die Beiden würden ihr Sorgerecht an die Wand spielen und das finde ich unfähr. Denn meine Tochter war diejenige, die immer klein beigab und er kein bisschen kompromissbereit war.
Jetzt hat sie natürlich Angst, das sie gezwungen werden kann, ihr Tochter weiterhin über Nacht dem KV zu geben.
LG

 
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