Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 02.09.2003, 23:14 Uhr

Umgangsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht

Es ist bei so kleinen Kindern absolut unüblich das Besuchsrecht über Nacht auszudehnen!

Faustregel: je kleiner das Kind, umso häufiger, aber umso kürzer.
Also Anfangs 2-3x die Woche für 2-4 Std. jeweils oder so.

Wenn sich die Eltern gut verstehen, kann man das schon machen, aber es ist eben nicht "üblich".

Die neue Freundin ist nicht besonders "gut" für das Kind aber da kann man nur schwer was machen.
Und: unsere Kinder haben auch bei uns im Zimmer geschlafen bis sie gut 1 Jahr alt waren, teilweise sogar beide :-)

Dem Jugendamt würde ich auf die Füße treten! Deine Tochter soll eine Bekannte = Zeugin mitnehmen und einen Gesprächstermin beim Jugenamt machen!

Viele Grüße

Désirée

 
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