Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 03.09.2003, 8:05 Uhr

Umgangsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht

Hallo Oma,
also die Geschichte ist schon ungewöhnlich, was dem Kind sicherlich auf Dauer nicht gut bekommen wird.

Diese Regelung über Nacht hört sich ersteinmal seltsam an.
Wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, der getrenntlebende Elternteil sich dem Kind widmen möchte&kann, dann wäre das ja für alle Beteiligte wunderbar.

Auch die Mutter hätte dann eine gute Entlastung.

Aber wenn das Kind quasi nur über Nacht beim Vater ist, dann wenn es schläft und er sich kaum kümmert (weil er es nicht kann, oder nicht will), dann macht das wenig Sinn und der gewünschte Nutzen stellt sich für keine Seite ein.

Vielleiccht solltet ihr euch ersteinmal passiv verhalten.
Wenn der Vater von sich aus die Umgangstermine platzen lässt, dann wird er in Erklärungsnot kommen.

Gruss

 
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