Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von marit am 05.10.2004, 13:55 Uhr

Studium, Kind, auslaufendes BAföG

Wenn du eingeschrieben bist, kannst du für dich grundsättlich keine Sozialhilfe bekommen, wohl aber für dein Kind. wohngeldberechtigt seid ihr aber beide. Außerdem gibt es noch ein zusätzliches Bafögangebot für das Examenssemester, falls du noch nicht im Examenssemester bist und hier eine Lücke überbrücken mußt, kannst du von der deutschen Ausgleichsbank einen sehr niedrig verzinsten Bildungskredit bekommen. Beim Jugendamt bekommst du außerdem einen zuschuß für eine Tagesmutter.

 
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