Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 05.10.2004, 11:39 Uhr

Studium, Kind, auslaufendes BAföG

hi,
du kannst du wegen der Geburt und der Betreuung des Babys einige Urlaubssemester nehmen.

Zumindest das erste Semester nach der Geburt wirst du sicherlich nicht weiterstudieren und ein Urlaubssemester hätte den Vorteil, dass du ersteinmal keine Leistungsnachweise erbringen musst und deine Studienzeit nicht "überläuft".

Soweit ich weiss pausiert dann auch der Baföganspruch, aber das würde ich beim Bafög-Amt erfragen.

Der Vater des Kindes wäre dann auch dir zu Unterhalt verpflichtet, wenn er ausreichend leistungsfähig ist.

Bis das geklärt ist würde ich das Sozialamt in Anspruch nehmen.

cu

 
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