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Geschrieben von RainerM am 07.09.2004, 10:38 Uhr

Sozialkriterien bei betriebsbedingter Kündigung

Hi Dunkler Stern,
wenn ein Betrieb zum Mittel der Betriebsbedingten Kündigung greift, ist er gezwungen die "Auswahl" nach bestimmten Sozialkriterien vorzunehmen.

Dazu muss dan der betriebsrat befragt werden und der betroffene Mitarbeiter ebenfalls.

Übrigens waren vor einigen monaten diese Sozailkriterien bei unseren schlauen Plitikern in Diskussion, aber noch ist alles beim Alten.

Zu den Kriterien, nachdem quasi eine Rangfolge für die betroffenen Mitarbeiter erstellt wird, gehören:

-Familienstand (ledig-verheiratet, mit Kind(er), oder ohne etc)

-Lebensalter (wobei es ab 50, 55 erst interessant wird)

-Dauer der Betriebszugehörigkeit

Die betroffenen Mitarbeiter müssen also entsprechend gewertet werden:

Am schlechtesten sieht es aus für ledige Mitarbeiter die erst kürzlich zum Betrieb gekommen sind und die kinderlos sind.

Am bestens ieht es aus für Mitarbeiter, die das Familieneinkommen erwirtschaften, die viele Kinder haben und lange dem Betrieb zugehören.

Wenn du also feststellst, dass dir gekündigt wurde, aber einer Kollegin die die gleichen Aufgaben verrichtet (oder ganz ähnliche) aber kinderlos und ledig ist, dann könntest du die Kündigung erfolgreich anfechten.

Allerdings könnte dann der Kollegin gekündigt werden, aber hier musst du dann egostisch sein.

Ausserdem kann es pasieren, dass man sich "nur" auf eine andere Abfindungssumme einigt.

Widerspreche der Kündigung auf jeden Fall und begründe das mit der Verletzung der Sozialkriterien.
Häufig haben Kündigungen auch formale Fehler... lass es also vom Fachmann/-frau überprüfen.

Vor allem auch deshalb, weil das Arbeitsamt dich in Regress nehmen kann wenn du dich gegen eine unbegründetet oder fehlerhafte Kündigung nicht gewehrt hast!

Gruss

 
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