Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von DunklerStern am 06.09.2004, 22:06 Uhr

hab da mal ne frage

hallo,

vielleicht kennen mich noch einige, wenn nich auch nicht so wild ;o).
ich hab d mal ne ganz dumme frage zwecks job... . meine mutter meinte heute, dass man, als alleinerziehende(r), berücksichtigt werden muss? also ich meine jetzt zwecks kündigung und so??
würd mich über antworten freuen...liebe grüsse dat dunkle sternchen

 
12 Antworten:

???

Antwort von Ralph am 06.09.2004, 22:20 Uhr

Irgendwie verstehe ich Deine Frage nicht so ganz.

Wenn Du allerdings meinst, daß Du als Alleinerziehende noch irgendwie besonderen Kündigungsschutz hast... träum weiter! :-)
Und Deutschland wäre auf diesem Planeten wirklich das allerletzte Land, das einen solchen einführen würde... :-(

LG
Ralph/Snoopy

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Re: ???

Antwort von DunklerStern am 06.09.2004, 22:33 Uhr

hallo ralf,

jup, das hatte ich gemeint :-/...danke für die schnelle antwort :o)

schönen abend noch, dat sternchen

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"Sozialauswahl" nennt sich das...

Antwort von desireekk am 06.09.2004, 23:34 Uhr

Hallo!

Doch Ralph: "Sozialauswahl" heißt das!

Allerdings halt nur, wenn es was zu "wählen" gibt.
Zur Not muß der Betriebsrat mit ran.

Habe ich zwei Mütter, die eine Alleinerziehend, die andere mit mitverdienendem Ehemann: fliegt zuerst zweitere, da damit nicht das ganze Familieneinkommen gefährdet ist.

Viele Grüße

Désirée

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Sozialauswahl" nennt sich das

Antwort von maze am 07.09.2004, 9:23 Uhr

soweit die theorie..
in der praxis sieht das anders aus...
da werden alleinerziehende erst gar nicht eingestellt...weil sie ja mal nicht zur arbeit kommen könnten wenn was mit dem kind ist....
gruss maze

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Gegenbeispiel

Antwort von sophieno am 07.09.2004, 9:36 Uhr

Mit so einer negativen Einstellung wird das auch nix...

Ich hab mich beworben, als meine Tochter sieben Monate alt war, meine Stelle hab ich drei Monate später angetreten. Mein Arbeitgeber hat nicht mal gefragt, wie alt das Kind ist. Nach der Probezeit sagte mir mein Chef, dass sie schon darüber nachgedacht hatten, mich einzustellen (wegen schlechter Erfahrungen), das ich aber bewiesen habe, dass es funktioniert. So, und das jetzt schon dreieinhalb Jahre. Im übrigen hatte ich in dieser Zeit viel Glück, wegen meiner Tochter musste ich mich gerade mal zwei Tage krankschreiben lassen. Ich weiß, dass ich großes Glück habe, aber ich habs mir auch "gesucht".
sophieno

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Sozialkriterien bei betriebsbedingter Kündigung

Antwort von RainerM am 07.09.2004, 10:38 Uhr

Hi Dunkler Stern,
wenn ein Betrieb zum Mittel der Betriebsbedingten Kündigung greift, ist er gezwungen die "Auswahl" nach bestimmten Sozialkriterien vorzunehmen.

Dazu muss dan der betriebsrat befragt werden und der betroffene Mitarbeiter ebenfalls.

Übrigens waren vor einigen monaten diese Sozailkriterien bei unseren schlauen Plitikern in Diskussion, aber noch ist alles beim Alten.

Zu den Kriterien, nachdem quasi eine Rangfolge für die betroffenen Mitarbeiter erstellt wird, gehören:

-Familienstand (ledig-verheiratet, mit Kind(er), oder ohne etc)

-Lebensalter (wobei es ab 50, 55 erst interessant wird)

-Dauer der Betriebszugehörigkeit

Die betroffenen Mitarbeiter müssen also entsprechend gewertet werden:

Am schlechtesten sieht es aus für ledige Mitarbeiter die erst kürzlich zum Betrieb gekommen sind und die kinderlos sind.

Am bestens ieht es aus für Mitarbeiter, die das Familieneinkommen erwirtschaften, die viele Kinder haben und lange dem Betrieb zugehören.

Wenn du also feststellst, dass dir gekündigt wurde, aber einer Kollegin die die gleichen Aufgaben verrichtet (oder ganz ähnliche) aber kinderlos und ledig ist, dann könntest du die Kündigung erfolgreich anfechten.

Allerdings könnte dann der Kollegin gekündigt werden, aber hier musst du dann egostisch sein.

Ausserdem kann es pasieren, dass man sich "nur" auf eine andere Abfindungssumme einigt.

Widerspreche der Kündigung auf jeden Fall und begründe das mit der Verletzung der Sozialkriterien.
Häufig haben Kündigungen auch formale Fehler... lass es also vom Fachmann/-frau überprüfen.

Vor allem auch deshalb, weil das Arbeitsamt dich in Regress nehmen kann wenn du dich gegen eine unbegründetet oder fehlerhafte Kündigung nicht gewehrt hast!

Gruss

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Dann sei froh... ! :-)

Antwort von Ralph am 07.09.2004, 11:06 Uhr

Hi Sophieno,

in der Praxis sieht es aber anders aus. Ich kopiere hier mal den Link zu einem alten Posting von Krabbelkaefer hier rein, das ist hochaktuell.
In meinem engsten Umfeld habe ich es hautnah erlebt, daß alleinerziehende Mütter genau aus diesem Grund NICHT eingestellt werden.

Und wenn Dein Kind so selten krank ist, dann sei froh darüber. Was willst Du als alleinerziehender Elternteil aber machen, wenn Dein Kind aus dem Kindergartemn jede Krankheit nach hause trägt?

Und der kündigunsgschutz... das sind für mich Lippenbekenntnisse. Praktisch ist es ja wohl so, daß frei nach dem Motto "Suchet, so werdet ihr finden" = fündig dann auch eine Alleinerziehende gekündigt werden kann. Ganz abgesehen davon, daß nach einem angestrengten Arbeitsprozeß das betriebsklima zerstört sein dürfte und der Arbveitsplatz dann psychisch herunterzieht, Mobbing incl. ...

LG
Ralph/Snoopy

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Der Link +ichvergessenhab*

Antwort von Ralph am 07.09.2004, 11:06 Uhr

http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/mebboard.php3?step=0&range=20&action=showMessage&message_id=15157&forum=109

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HAHAHAHA,....sorry aber ich kann nur laut lachen!!!!!

Antwort von sterntaler am 07.09.2004, 11:40 Uhr

hi leute,....

@dunkler stern,...
ich kann dir nur sagen,....sozial ist ein wort, das mittlerweile noch nicht einmal mehr bei der SPD gültigkeit hat bzw zu unrecht in deren kürzel geführt wird!!! >:o((
schließe mich ralph an,...träum leider weiter!! (:o(

@desiree,....glaubst du das echt, was du da schreibst???? *grübel*

ich habe einen "sozialen" beruf erlernt und wie das schicksal so will irgendwann selbst kinder in diese welt gesetzt! tja, dann kam mein leben als alleinerziehende und somit ging alles die "bachgass" runter!
nach über 100 bewerbungen bekommst du immer den gleichen absageschrieb,...es tut uns leid, wir haben uns (für eine jüngere kinderlose) fachkraft entschieden!!! >:o((
toll, gell?
es liegt nicht an meiner fachlichen qualifikation, dass wurde mir beim letzten vorstellungsgespräch sogar direkt mitten ins gesicht gesagt, sondern allein daran, dass ich mit kind in der heutigen berufswelt nicht FLEXIBEL genug bin! >:o((

anderes beispiel,....mir wird bereits schon schlecht, wenn ich unter einer ausschreibung den satz lese,...behinderte mit gleicher qualifikation werden bevorzugt behandelt!!!! AAAAAAAAAAargh!!!
wers glaubt wird selig!!!! welcher arbeitgeber richtet denn schon den arbeitsplatz behindertengerecht ein???????

@sophino... du glückliche! du bist wahrlich eine ausnahme vorm herrn, sei dankbar und genieße dein erfolg!!

achso,...was ich vergaß,....ich bin erzieherin von beruf,...noch fragen????? >:o((

also,...es braucht mir KEINER zu kommen mit unser land ist sehr sozial eingestellt gegenüber,.....wem auch immer!!! >:o((

ciao

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Es ist ein paar Jährchen her...

Antwort von RainerM am 07.09.2004, 11:49 Uhr

.... da wurde in meinem Betrieb ca 50% der Belegschaft dezimiert! und von daher habe ich es auch miterleben dürfen.

Es war allerdings ein etwas grösserer Betrieb mit damals noch ca 1000 Mitarbeitern.

7 der gekündigten haben die Rücknahme der Kündigung erfolgreich vor Gericht erstritten, dafür wurden dann postwendend 7 anderen die Kündgung ausgesprochen.

In einer aneren mir nicht genau bekannten Anzahl von Fällen wurde sich geeinigt und die Abfindung erhöht.

Bei kleinen Betrieben mit einer handvoll Angestellter ist es sicherlich anders...


Soviel dazu...

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Re: genau das ist das Problem!

Antwort von Benedikte am 07.09.2004, 17:27 Uhr

Wer einen Job hat, hat ganz tolle soziale Schutzrechte- und der, der die Voraussetzungen erfüllt, aber einen Job nur sucht, wird keinen finden, weil derarbeitgeber sich keinen Klotz ans Bein bindet.Wer wie ich vier Kinder hat und lange die gleiche Arbeit macht, kann viel schneller den Ehepartner als den arbeitsplatz verlieren, einfach weil man einen immensen Sozialstatus hat. Und genau deswegen würde niemand eine Frau mit vier Kindern einstellen- die hat 25 Tage kinderkrank im Jahr und ist praktisch unkündbar.

Grundsätzlich gilt das Prinzip der Sozialauswahl wie oben beschrieben, es gibt heute zu Zeiten hoher arbeitslosogkeit aber weitere Kriterien wie bspw. das der Betriebsnützlicvhkeit. Sprich, ein junger,qualifizierter Mitarbeiter, auf den der betrieb angewiesen kist, muss auch nicht unbedingt als erster rausfliegen, wenn jemand mit höherem Sozialstatus dem Betrieb weniger bringt.Von daher wird der soziale Schutz schon aufgerweicht.

benedikte

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Na klar bin ich froh!

Antwort von sophieno am 08.09.2004, 12:15 Uhr

Hallo Ralph,
ich weiß, dass ich viel Glück habe/hatte mit meiner Stelle und ich weiß auch, dass es oft anders kommt. Ich meinte nur, man soll nicht gleich aufgeben und es trotzdem probieren. Ich dachte auch, ich hab eh keine chance, mit einem Baby ne Bewerbung und es hat doch geklappt! Und dann dachte ich, ich schaff das gar nicht: Arbeiten und Kleinkind. Und es geht doch.
Was das Kranksein angeht: Meine Maus ist schon auch kiga-virengeschädigt, aber irgendwie krieg ich es immer hin, mit Freundinnen, notfalls auch mal Babysitter, auch meine Eltern sind einmal angereist über 700 Kilometer, um zu helfen.
Ich bezeichne mich immer als allein alleinerziehend, weil ich hier wirklich niemand aus der Familie habe, der KV kümmert sich nicht, Großeltern gibts hier nicht...
und es geht doch und darauf bin ich auch ganz stolz!
sophieno

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