Geschrieben von nightingale am 21.11.2005, 15:45 Uhr |
Scheidungsantrag ist raus....und nun?
hi,
unterschreiben muss er nix, falls er nicht einverstanden ist, ist protestieren rechtens;-)
du hast den antrag gestellt, er bekommt gerichtlicherseits gelegenheit zur stellungnahme, richter terminiert verhandlung und scheidet bei vorliegen der voraussetzungen. das kann dauern, wenn er nicht will. kann ich pers. zwar nicht verstehen, aber dürfen darf er das.
greetz,
nachtigall
- Scheidungsantrag ist raus....und nun? - Elkelein 21.11.05, 10:48
- Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun? - waterman 21.11.05, 10:59
- Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun? - Elkelein 21.11.05, 14:45
- Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun? - waterman 21.11.05, 15:41
- Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun? - nightingale 21.11.05, 15:45
- Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun? - Elkelein 21.11.05, 18:17
- Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun? - waterman 22.11.05, 8:45
- Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun? - nightingale 22.11.05, 8:54
- Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun? - Elkelein 21.11.05, 18:17
KV kürzt Unterhalt um 300 Euro - einfach so!!
Warum kann man nach der Trennung nicht in der STKL 3 bleiben?
Könnt mich in den A...treten!
Was bloß tun, wenn der Vater sich so gar nicht meldet?
Nochmal gemeinsames Sorgerecht-auch an die Männer
Trotz Trennung zusammen wohnen??
Haben wir dann beide Sorgerecht?
Wo nehmt ihr die kraft für alles her ???