Mitglied inaktiv
Hallo.... Hab mir mal ein paar Gedanken über das Sorgerecht gemacht. Wie läuft das? Wenn das Kind da ist & er die Vaterschaft anerkennt, hat er dann auch automatisch das Sorgerecht? Ich meine er will das Kind ja nich, also braucht er auch kein Sorgerecht, oder denk ich da jetzt zu engstirnig? Hab ja noch Zeit mich zu informieren & alles abzuwägen....Sie kommt ja erst im April..... Liebe Grüße Lis
Nein. Die Vaterschaftsanerkennung und die Abgabe einer Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht sind 2 verschiedene Paar Schuhe, die gesondert bei Jugendamt vorgenommen werden. Wenn Ihr nicht verheiratet seid, kannst Du entscheiden, ob er ebenfalls sorgeberechtigt wird oder nicht. Wenn nicht, hat er nur ein Umgangsrecht (und natürlich die Pflicht, Unterhalt zu zahlen).
wie Murmeline schon sagt aber noch ein Zusatz von mir: Du KANNST ihm allerdings zu Deinem alleinigen Sorgerecht Teile vom gemeinsamen Sorgerecht einräumen, sofern das von beiden Seiten gewünscht wird. Mein damaliger Freund und ich hatten nämlich kurz überlegt, ob wir ihm z.B. ein Aufenthaltsbestimmungsrecht einräumen. Gott sei Dank haben wir das nicht - und mein Freund wollte dann auch nicht mehr. LG und alles Gute Sue
Nein, das ist nicht das selbe. Mit der Vaterschaftsanerkennung sind "nur" Besuchsrecht, Erbrecht und Unterhaltsanspruch geregelt. Sie liegt in deinem Interesse und in dem des Kindes. Das gemeinsame Sorgerecht muss gesondert beantragt werden. Das kann man dir aber alles genau beim JA erklaeren. LG Berit
Auch wenn Dein "Freund" die Vaterschaft anerkennt, hat er kein Sorgerecht. Das muss beim JA bei der Vaterschaftannerkennung beantragt werden. Ich habe damals auf das alleinige Sorgerecht "bestanden" was bis heute noch die richtige Entscheidung war und auch immer bleiben wird. LG Tamee
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