Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nightingale am 22.11.2005, 8:54 Uhr

Scheidungsantrag ist raus....und nun?

also:

du hast bei gericht einen antrag gestellt, nämlich den auf scheidung. jetzt wird der andere beteiligte, nämlich dein gatte, hierzu zur stellungnahme, erstmal schriftlich, gebeten. da kann er ja, nein, sonstwas oder gar nix sagen.

sobald der richter die sache für verhandlungsreif (versorgungsausgleichsdaten erhalten, streitige punkte im vorfeld ausgeschrieben etc.), hält UND (ganz wichtig) zeit hat wird ein termin anberaumt. bei diesem termin ist i. d. r. für beide parteien persönliche anwesenheitspflicht. im termin werden beide parteien angehört und der richter bildet sich eine meinung bzgl. dem zerrüttungszustand der ehe. ist er davon überzeugt und die entsprechenden fristen (grob 1 jahr bei beiderseitigem scheidungswunsch, 3 jahre bei einseitigem scheidungswunsch, 5 jahre bei besonderer härte) sind verstrichen wird geschieden.

greetz,
nachtigall

 
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