Geschrieben von nightingale am 22.11.2005, 8:54 Uhr |
Scheidungsantrag ist raus....und nun?
also:
du hast bei gericht einen antrag gestellt, nämlich den auf scheidung. jetzt wird der andere beteiligte, nämlich dein gatte, hierzu zur stellungnahme, erstmal schriftlich, gebeten. da kann er ja, nein, sonstwas oder gar nix sagen.
sobald der richter die sache für verhandlungsreif (versorgungsausgleichsdaten erhalten, streitige punkte im vorfeld ausgeschrieben etc.), hält UND (ganz wichtig) zeit hat wird ein termin anberaumt. bei diesem termin ist i. d. r. für beide parteien persönliche anwesenheitspflicht. im termin werden beide parteien angehört und der richter bildet sich eine meinung bzgl. dem zerrüttungszustand der ehe. ist er davon überzeugt und die entsprechenden fristen (grob 1 jahr bei beiderseitigem scheidungswunsch, 3 jahre bei einseitigem scheidungswunsch, 5 jahre bei besonderer härte) sind verstrichen wird geschieden.
greetz,
nachtigall
- Scheidungsantrag ist raus....und nun? - Elkelein 21.11.05, 10:48
- Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun? - waterman 21.11.05, 10:59
- Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun? - Elkelein 21.11.05, 14:45
- Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun? - waterman 21.11.05, 15:41
- Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun? - nightingale 21.11.05, 15:45
- Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun? - Elkelein 21.11.05, 18:17
- Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun? - waterman 22.11.05, 8:45
- Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun? - nightingale 22.11.05, 8:54
- Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun? - Elkelein 21.11.05, 18:17
KV kürzt Unterhalt um 300 Euro - einfach so!!
Warum kann man nach der Trennung nicht in der STKL 3 bleiben?
Könnt mich in den A...treten!
Was bloß tun, wenn der Vater sich so gar nicht meldet?
Nochmal gemeinsames Sorgerecht-auch an die Männer
Trotz Trennung zusammen wohnen??
Haben wir dann beide Sorgerecht?
Wo nehmt ihr die kraft für alles her ???