Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Benedikte am 17.11.2004, 21:25 Uhr

Re:keine Panik- es gibt ein schikaneverbot

ja, so heisst das.Ich bin selber Beamtin- wenn auch nicht auf dem Sozialamt- und man muss tierisch aufpassen, dass man nicht in verriss kommt mit der " Dienstleistungs- und Servicefunktion".Und eione derart kurze Frist kannst Du immer verlängern lassen, insbesondere dann, wenn es keinen sachlichen Grund für die kurze Frist gibt und die anderereseits Deine Sachen lange haben liegen lassen. Mir geht das auch odt so, dass ich beim ersten Durchgucken noch nicht alles sehe, was fehlt, erst wenn ich dann verbindlich prüfe- aber wenn ich selber was auf den letzten drücker fertig mache und was fehlt, kann ich nicht beim abtragsteller Druck machen.

Ansonsten ist er formell im recht, wenn er sich nach dem Mann in Mievertrag erkundigt. Dass er privat Becsheid weiss, ist völlig belanglos- alter deutscher verwaltungsgrundsatz ist" Schriuftlich wird regiert" undn nur die Akte gilt, damit jeder beamte auch glatt von Kollegen vertreten werden darf.

Von daher- bleib ruhig.

benedikte

 
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