Geschrieben von Prinz am 15.11.2004, 7:20 Uhr |
Lohsteuerkarte
Moin Ihr Lieben :-)
wie sieht das denn bei der Lohnsteuerkarte aus. Wenn der Kindsvater auf sein "halbes" Kind verzichtet und Euch ein unterschriebenes Schriftstück in die Hand gedrückt hat, aus dem hervor geht, daß das "ganze" Kind auf Eure Karte soll. Geht das?
Nicht verheiratet!
Merci schon jetzt,
Prinz
Re: Lohsteuerkarte
Antwort von Tati007 am 15.11.2004, 9:53 Uhr
Hi,
das wird nicht mehr anerkannt, haben wir auch probiert.
Tati
Re: Lohsteuerkarte
Antwort von RainerM am 15.11.2004, 9:58 Uhr
Hi,
wie tati schon schrieb, geht es heute nicht mehr, aber warum auch?
Verdienst du wirklich soviel, dass sich der Eintrag lohnen würde?
Der Kinderfreibetrag wird mit dem Kindergeld verrechnet.
erst dann wenn man zu den sehr gut Verdieneden gehört, bringt der Freibetrag mehr als das Kindergeld.
(Die genaue Grenze weiss ich jetzt allerdings nicht)
Wenn dr Vater euch was Gutes tun will, dann kann er ja auf seinen Kindergeldanteil verzichten.
Das würde dann bare Münze bringen.
cu
Re: Lohsteuerkarte
Antwort von Prinz am 15.11.2004, 12:00 Uhr
Hey Ihr,
danke für die Antworten :-) Ne, ich gehöre leider nicht zu den so toll verdienenden Menschlein :(
Das war eine Frage vom Kindsvater und da ich sie ihm eben nicht wirklich genau beantworten konnte, dachte ich mir, ich wende mich mal an die hiesigen Profies :-)
Nochmals danke :-)
Re: Lohsteuerkarte
Antwort von Sabri am 15.11.2004, 15:32 Uhr
Der Vater darf und muss auf sein halbes Kind verzichten, wenn er seiner Unterhaltsverpflichtung zu weniger als 75% nachkommt. Der Kinderfreibetrag wirkt sich steuermindernd auf den Soli und ide Kirchensteuer aus. Reich wirst du dadurch nicht, es können aber schon mal 10-20 Euro pro Monat sein (kannst du in einen Brutto-Netto-Rechner eingeben).
Gruß, Sabri
frage dazu
Antwort von Sonnenstern76 am 15.11.2004, 18:44 Uhr
heisst das, wenn er gar nichts zahlt sondern unterhaltsvorschuss vom amt kommt, dass ich eigentlich ein ganzes kind auf der karte haben müsste?
Re: frage dazu
Antwort von RainerM am 16.11.2004, 8:11 Uhr
Hi,
ja das stimmt.
Aber wie ich jetzt erfahren habe wird dann bei der Steuererklärung auch das volle Kindergeld (und nicht nur das hälftige) gegengerechnet.
Ich hatte wegen der ursprünglichen Frage hier in einem anderen Forum nachgefragt und eine recht aufwendige Antwort erhalten:
http://www.das-familienrecht.de/forum/
Re: frage dazu
Antwort von Muggel am 17.11.2004, 22:13 Uhr
Und was macht man, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, Arbeitlosenhilfe bezieht, das ganze Kind auf der Karte hat und man selbst bald wieder arbeiten möchte ??
Danke und LG
Muggel
Re: frage dazu
Antwort von RainerM am 18.11.2004, 8:19 Uhr
hi,
seid ihr schon geschieden, oder warum hat er noch die ganzen Kids auf der Karte?
Ich würde mich beim SB beim Finanzamt informieren, ob eine Übertragung möglich wäre, zumindeest der halben Kinder.
Abgesehen davon bekommst du ja das Kindergeld ausgezahlt, ist also unkritisch für dich.
cu
Umgang
Hallo!!
Elisabeth!
Frage zum vom Familiengericht festzulegenden Umgangsrecht
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Gesetzliche Regelung, Umgangsrecht/Besuchsrecht?
Muß mich mal eben auskotzen - vorsicht, lang
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