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Geschrieben von Janka_ am 11.11.2004, 16:46 Uhr

Gesetzliche Regelung, Umgangsrecht/Besuchsrecht?

Hallo!

Kann man das irgendwo nachlesen?
also, wenn das Kind bei der Mutter aufwächst, und sich Vater und Mutter nicht einigen können, wegen dr Kindsbesuche. Da gibt es doch gesetzliche Regelungen, oder?
Bei einem Freund damals wurde vom Gericht festgelegt, dass er sie jedes 1. und 3. Wochenende im Monat von Samstag 10 Uhr bis Sonntag 18 Uhr hat. außerdem 3 wochen Urlaub im Jahr, an seinem geburtstag und weihnachten Ostern, jeweils am 2. Feiertag.
Ist das immer so?
Mein Nachbar (hat kein Sorgerecht) darf seinen Sohn ( 4 Jahre)plötzlich gar nicht mehr sehen.
Wir dachten, vielleicht läßt sich die Mutter ja ohne Gericht überzeugen, wenn das wo nachzulesen ist. Mit Gericht dauert es ja bestimmt ewig, bis er ihn wiedersieht. Oder wenigstens, dass irgendwo so Anhaltspunkte stehen???

LG janka

 
1 Antwort:

Re: Gesetzliche Regelung, Umgangsrecht/Besuchsrecht?

Antwort von carmora am 12.11.2004, 20:58 Uhr

Also grundlegend weiß ich daß die Mutter ihm nicht verbieten kann das Kind zu sehen. Das ist gesetzlich festgelegt das er Umgangsrecht hat.
Wann, wie lange und wo liegt aber immer bei der Abmachung der Eltern untereinander. Direkte gesetzliche Festlegungen gibt es nicht wo man nachlesen kann in welchen Abständen und für welche Zeiten. dafür ist ja jede Situation auch zu individuell. Wie das allerdings ist wenn die Mutter nicht will - oder der Vater - und man dann einen von beiden zu seinen Pflichten zwingen muß weiß ich auch nicht.
Gibt da vom Jugendamt aber Hilfe. Man kann dort auch Gesprächstermine mit den Mitarbeitern machen und beide Eltern sind dabei anwesend und suchen nach einer guten Lösung. Weiß allerdings nicht ob es Pflicht ist dort zu erscheinen. Gibt da auch eine gute Broschüre die ihr euch auch vom Jugendamt zuschicken lassen könnt die heißt "Eltern bleiben Eltern" und ist ganz interessant und vielleicht solltet ihr der Mutter auch gleich eine ins Haus flattern lassen damit sie ihrem Kind nicht den Zugang zum Vater verbaut. Sollte sie vielleicht daran erinnern das auch sie Pflichten hat in der Beziehung.

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