Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von KKM am 22.10.2008, 19:19 Uhr

Re:

ich glaube, die Betreuungskosten muss er (z. B. für den Kindergarten) hälftig übernehmen, wenn Du dadurch arbeiten gehen kannst und deshalb für Dich der Unterhalt entfällt....

Bin da aber eher unsicher.

Ich kann Dir nur raten, dich an das Jugendamt zu wenden, die können Dir da - kostenlos - helfen...

Ein Anwalt freut sich über jeden Brief, den er schreiben und Dir in Rechnung stellen kann (nun ja, sicher nicht jeder, ist mal wieder pauschal gesagt)

 
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