Geschrieben von KKM am 22.10.2008, 19:19 Uhr |
Re:
ich glaube, die Betreuungskosten muss er (z. B. für den Kindergarten) hälftig übernehmen, wenn Du dadurch arbeiten gehen kannst und deshalb für Dich der Unterhalt entfällt....
Bin da aber eher unsicher.
Ich kann Dir nur raten, dich an das Jugendamt zu wenden, die können Dir da - kostenlos - helfen...
Ein Anwalt freut sich über jeden Brief, den er schreiben und Dir in Rechnung stellen kann (nun ja, sicher nicht jeder, ist mal wieder pauschal gesagt)
- Dem haben sie wohl... *platzschreimeckeraufreg* - JuniTwins05 22.10.08, 18:12
- Re: Antwort unseres Jugendamtes... - KKM 22.10.08, 18:45
- Mh... meine Antwort... - JuniTwins05 22.10.08, 18:52
- Re: dazu gibt es doch ein BGH - Urteil - KKM 22.10.08, 18:57
- Re: Nachtrag - KKM 22.10.08, 19:03
- Re: Nachtrag - JuniTwins05 22.10.08, 19:14
- Re: Korrektur: Urteil ist vom Bundesverfassungsgericht - KKM 22.10.08, 19:15
- Re: Korrektur: Urteil ist vom Bundesverfassungsgericht - JuniTwins05 22.10.08, 19:17
- Re: Nachtrag - KKM 22.10.08, 19:03
- Re: dazu gibt es doch ein BGH - Urteil - KKM 22.10.08, 18:57
- Mh... meine Antwort... - JuniTwins05 22.10.08, 18:52
- Re: Kurze Verständnisfrage - Leena 22.10.08, 19:49
- Re: Kurze Verständnisfrage - JuniTwins05 22.10.08, 21:00
- Re: Kurze Verständnisfrage - Leena 23.10.08, 8:34
- Re: Kurze Verständnisfrage - JuniTwins05 23.10.08, 13:28
- Re: Kurze Verständnisfrage - Leena 23.10.08, 8:34
- Re: Kurze Verständnisfrage - JuniTwins05 22.10.08, 21:00
- Re: Antwort unseres Jugendamtes... - KKM 22.10.08, 18:45