Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von KKM am 22.10.2008, 18:57 Uhr

dazu gibt es doch ein BGH - Urteil

...
da hat doch ein Vater geklagt, dass er das (Seitensprung) - Kind nicht sehen MUSS, da es seine Ehe gefährdet...

Und er hat RECHT bekommen: ein Kind spürt im schlimmsten Fall, dass es nicht willkommen ist, wird z. B. gegenüber anderen Kindern benachteiligt...
Und das ist SCHÄDLICHER fürs Kind als nicht erfolgter Umgang
(zumindest meine ich, das Urteil zumindest inhaltlich so im Kopf zu haben)

Der finanzielle Aspekt muss völlig vom Umgang losgekoppelt werden...
Besorge Dir eine Beistandschaft vom Jugendamt, die regeln den Kindesunterhalt für Dich (lassen ggf. pfänden, erkundigen sich nach dem Einkommen und teilen auch Änderungen der Düsseldorfer Tabelle mit).

Ich fürchte, der Streit ums - zustehende - Geld führt schnell zu einem Rosenkrieg, unter dem die Kinder noch mehr leiden...

 
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