Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von JuniTwins05 am 22.10.2008, 18:12 Uhr

Dem haben sie wohl... *platzschreimeckeraufreg*

...ins hirn geschietert...

meinem noch-mann...

also echt... manchmal komme ich aus dem staunen nicht mehr raus...

da erwähne ich zuletzt noch, dass wir uns grad soooo vorbildlich toll verstehen, dann bringt der sone schote...

ich rufe ihn eben an und sage ihm, dass die große am samstag (er hat "papawochenende") tag der offenen tür in der schule hat, mit anwesenheitspflicht und dass er sie da um 10 hinbringen müsste, und um 12 wieder abholen...

da meint er doch echt: wie...? ich nehm die 3 jetzt erst mal nicht mehr... J. (seine Neue) und ich wollen Weihnachten im neuen Haus (das haus, das WIR zusammen gebaut habe, oder womit wir zumindest angefangen haben... fertig geworden ist es ja nie... das haus in dem MEINE Eigenheimzulage stecken... für mich und drei kinder... macht in der summe 30.000 euro in 8 jahren) einziehen, bis dahin muss das fertig sein... da sind wir jetzt jedes wochenende auf dem bau...

na jetzt mal ganz im ernst... hat der schlechtes zeug geraucht?! will der jetzt seine kinder 3 monate nicht mehr sehen?!

Mal ganz abgesehen davon, dass er die kinder nicht einmal genommen hat, als ich damals aus unserer gemeinsamen wohnung ausziehen musste... ich habe alles alleine gemacht.... und ich habe die kinder jeden tag, nicht nur alle 14 tage für 2 tage...

echt, ein witz...

kann der das einfach so machen?!

Boah, das ärgert mich sooo maßlos...

Es sei noch zu erwähnen, dass die Mädels ständig nach ihm fragen und sich auf die Wochenenden wie bescheuert freuen... (und ich auch mal ne pause brauche...)

Verärgerte Grüße...

Juni

 
13 Antworten:

Re: Antwort unseres Jugendamtes...

Antwort von KKM am 22.10.2008, 18:45 Uhr

... die Kinder gehen keinesfalls dahin, wo sie nicht willkommen sind.......

Mein EX hat das mal ähnlich gemacht, keine Chance...
Das Schlimme ist: die (in diesem Fall) Väter kommen damit durch und Frau und Kinder müssen halt zusehen, wie es läuft...

Ich hatte weiter unten geschrieben:
ich rege mich nicht mehr auf, wenn er sie NICHT nimmt, ich freue mich für mich und die Kinder über jede Stunde, die er erübrigen kann...
Wenn ich ihn hier mal zitieren darf: "Du musst akzeptieren, dass ich meine Prioritäten eben anders setze"...

Mitfühlende Grüße, Kopf hoch

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Mh... meine Antwort...

Antwort von JuniTwins05 am 22.10.2008, 18:52 Uhr

Seit dem 15. ist der Unterhalt fällig... gesehen habe ich noch nix... das ist jeden monat so... ich bekomme hier mal 100 euro, da mal 100 euro... wie er es grade kann... bislang war ich da immer recht nachgiebig, des lieben frieden willens...

aber wer ein haus bauen kann, kann auch zeitig unterhalt bezahlen... und wenn er am wochenende nicht die kinder nimmt, klage ich das ein... jeden monat am 16. wo das geld nicht da ist geh ich zum gericht (oder wo auch immer man mit dem blöden titel hin muss)

ausserdem werde ich dann nochmal bei meinem anwalt nachhören, was ich für eine abfindung verlangen kann, dafür, dass ich alle rechte an dem haus abtrete... im grundbuch und co stehe nämlich noch immer ICH, in den verbindlichkeiten aber seine neue... *fiesgrins* (notartermin ist für bald angesetzt) ich habe bisher auf allles verzichtet, um sich im frieden zu trennen...

ich kann auch anders...

ich finde, es ist ein unding, dass die väter sich so drücken können... dann sollen sie wenigstens "ordnungsgeld" oder sowas zahlen... er nimmt sie, wie er lustig ist...

es ist ja nicht so, dass ich bedenken haben müsste, dass er sich nicht vernünftig kümmert, das tut er, und die mädels sind gern da... sonst würd ich meine mädels natürlich auch nicht da haben...

aber ich kann auch nicht sagen: heut hab ich keinen bock... und ehrlich, das würde ich an manchen tagen gerne!

wenn er das durchzieht, bekommt er die kampfansage...

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Re: dazu gibt es doch ein BGH - Urteil

Antwort von KKM am 22.10.2008, 18:57 Uhr

...
da hat doch ein Vater geklagt, dass er das (Seitensprung) - Kind nicht sehen MUSS, da es seine Ehe gefährdet...

Und er hat RECHT bekommen: ein Kind spürt im schlimmsten Fall, dass es nicht willkommen ist, wird z. B. gegenüber anderen Kindern benachteiligt...
Und das ist SCHÄDLICHER fürs Kind als nicht erfolgter Umgang
(zumindest meine ich, das Urteil zumindest inhaltlich so im Kopf zu haben)

Der finanzielle Aspekt muss völlig vom Umgang losgekoppelt werden...
Besorge Dir eine Beistandschaft vom Jugendamt, die regeln den Kindesunterhalt für Dich (lassen ggf. pfänden, erkundigen sich nach dem Einkommen und teilen auch Änderungen der Düsseldorfer Tabelle mit).

Ich fürchte, der Streit ums - zustehende - Geld führt schnell zu einem Rosenkrieg, unter dem die Kinder noch mehr leiden...

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Re: Nachtrag

Antwort von KKM am 22.10.2008, 19:03 Uhr

übrigens, nur zu meinem "FAll"

Ich arbeite Teilzeit, obwohl ich das rechtlich - zumindest in dem Umfang - nicht müsste...

Mein EX zahlt deshalb für mich weniger nachehelichen Unterhalt - was ja auch logisch und ok ist....
Wenn ich mehr arbeite, braucht er gar nichts mehr für mich zu zahlen - was ja auch ok ist...

ABER:
in den 13 Wochen Schulferien nimmt er die Kinder NIE, da er ja selbst Urlaub für sich braucht, um sich zu erholen....

Dass ich arbeite findet er gut, dass er deshalb weniger zahlen muss ebenso... aber etwas dafür TUN, dass mir die Arbeit leichter möglich wird - NÖ....

Als Mutter und betreuender Elternteil steht man vor so vielen Dingen einfach hilflos - und muss es akzeptieren...

Ich habe auch schon Wutanfälle gehabt, wie einfach mein EX es sich macht - das gibt nur Magenkrämpfe....

Organisiere Dich ohne den EX, plane alles alleine, das gibt wirklichen Seelenfrieden - zumindest geht es mir so

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Re: Nachtrag

Antwort von JuniTwins05 am 22.10.2008, 19:14 Uhr

...ich bekomme unterhalt - mindestsatz nach düsseldorfer tabelle - für die kinder, für mich nix... ich gehe auch arbeiten...

und er baut sich da ne fette hütte für 270.000 euro hin... *kopfschüttel*

dann müsste er ja auch wohl geld für den unterhalt haben...

mein ex nimmt die kids in den ferien auch nicht... deswegen war ich auch schon mords wütend...

ach, meine kinder sind 6 und zwillinge von 3 - müsste also rein rechtlich auch nicht unbedingt...

also von daher...

aber wenn man denen den kleinen finger reicht, dann reissen sie den ganzen arm ab...

wo ist eigentlich bobfahrer, der könnt mir jetzt ne mediation vorschlagen...

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Re: Korrektur: Urteil ist vom Bundesverfassungsgericht

Antwort von KKM am 22.10.2008, 19:15 Uhr

ich habe mal gegoogelt...

http://www.jurablogs.com/de/bverfg-vater-kann-nicht-zum-umgang-mit-seinem-kind-gezwungen-werden

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Re: Korrektur: Urteil ist vom Bundesverfassungsgericht

Antwort von JuniTwins05 am 22.10.2008, 19:17 Uhr

danke... ich finde es trotzdem ein witz...

und ich finde schon, dass dafür eine aufwandsentschädigung gezahlt werden könnte...

ich finde, ein vater kann sich alle 2 wochen am wochenende und in den ferien in einem gewissen rahmen um die kinder kümmern, sonst soll er halt die betreuungskosten übernehmen...

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Re:

Antwort von KKM am 22.10.2008, 19:19 Uhr

ich glaube, die Betreuungskosten muss er (z. B. für den Kindergarten) hälftig übernehmen, wenn Du dadurch arbeiten gehen kannst und deshalb für Dich der Unterhalt entfällt....

Bin da aber eher unsicher.

Ich kann Dir nur raten, dich an das Jugendamt zu wenden, die können Dir da - kostenlos - helfen...

Ein Anwalt freut sich über jeden Brief, den er schreiben und Dir in Rechnung stellen kann (nun ja, sicher nicht jeder, ist mal wieder pauschal gesagt)

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Re:

Antwort von JuniTwins05 am 22.10.2008, 19:30 Uhr

mh, ich denke ich werde mal zum jugendamt gehen... wenn das alles tatsächlich so abläuft... und glaub mal ja nicht, dass ich mich dann aus dem grundbuch rausschreiben lasse...

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Re: Kurze Verständnisfrage

Antwort von Leena am 22.10.2008, 19:49 Uhr

...einen Punkt in Deinem Posting hier verstehe ich nicht... wieso steckt Deine Eigenheimzulage in dem Haus??

So, wie Du hier schreibst, ist das Haus noch nicht fertig und noch nicht bewohnt - Eigenheimzulage gibt bzw. gab es doch aber erst, wenn das Haus bezugsfertig ist und auch tatsächlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Wenn das doch bisher aber gar nicht der Fall ist... *kopfkratz*

Ansonsten finde ich die Idee auch ziemlich "niedlich", dass der Vater Deiner Drei jetzt beschlossen hat, dass er die nächsten drei Monate am Wochenende nie Zeit für die Kinder hat, weil er - offenbar endlich mal - langsam an den Hausbau will...

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Re: Kurze Verständnisfrage

Antwort von JuniTwins05 am 22.10.2008, 21:00 Uhr

ja, die eigenheimzulage gibts erst nach einzug... trotzdem bekommt ER die... wir haben damals die bauanträge und so ein zeug noch zeitig eingereicht, sodass wir die noch bekamen...

auch wenn er sie erst nach fertigstellung bekommt, so ist es doch trotzdem auch MEIN geld... zumal die eigenheimzulage auf meinen namen beantragt war...

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Re: Kurze Verständnisfrage

Antwort von Leena am 23.10.2008, 8:34 Uhr

...mhh, könnte aber sein, dass es mit der Eigenheimzulage noch Probleme gibt...

Wenn ich das richtig verstehe, habt Ihr damals den Bauantrag noch rechtzeitig gestellt, so dass Euch grundsätzlich noch Eigenheimzulage zusteht - Dir für Dein halbes Haus, ihm für sein halbes Haus. Jetzt seid Ihr doch schon seit zwei Jahren oder so getrennt, wenn ich mich recht entsinne, oder..?

Das würde ja bedeuten, dass er DEINE Haushälfte erst jetzt erwirbt, und nicht schon in dem Jahr, in dem Ihr Euch getrennt habt. Auf Anhieb würde ich sagen, weil er Deinen Anteil erst jetzt erwirbt, dürfte ihm insoweit eigentlich keine Eigenheimzulage zustehen... allerdings hättest Du ja auch nichts davon, wenn er das Geld nicht bekommt, denn seine Freudigkeit, Unterhalt zu zahlen, dürfte das ja auch nicht gerade steigern...

Der Antrag auf Eigenheimzulage kann übrigens eigentlich erst dann gestellt werden, wenn man eingezogen ist, und vorher kann er auch nicht bearbeitet werden, eben weil es an der "Selbstnutzung" fehlt...

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Re: Kurze Verständnisfrage

Antwort von JuniTwins05 am 23.10.2008, 13:28 Uhr

So gut kenne ich mich damit auch nicht aus... eigentlich ist es MIR ja auch wurst... ich habe da ja eh nix mehr von...

wenn er die eigenheimzulage nicht bekommt, sieht es echt übel für ihn aus, denn die finanzierung ist komplett darauf aufgebaut...

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