Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 23.10.2008, 8:34 Uhr

Kurze Verständnisfrage

...mhh, könnte aber sein, dass es mit der Eigenheimzulage noch Probleme gibt...

Wenn ich das richtig verstehe, habt Ihr damals den Bauantrag noch rechtzeitig gestellt, so dass Euch grundsätzlich noch Eigenheimzulage zusteht - Dir für Dein halbes Haus, ihm für sein halbes Haus. Jetzt seid Ihr doch schon seit zwei Jahren oder so getrennt, wenn ich mich recht entsinne, oder..?

Das würde ja bedeuten, dass er DEINE Haushälfte erst jetzt erwirbt, und nicht schon in dem Jahr, in dem Ihr Euch getrennt habt. Auf Anhieb würde ich sagen, weil er Deinen Anteil erst jetzt erwirbt, dürfte ihm insoweit eigentlich keine Eigenheimzulage zustehen... allerdings hättest Du ja auch nichts davon, wenn er das Geld nicht bekommt, denn seine Freudigkeit, Unterhalt zu zahlen, dürfte das ja auch nicht gerade steigern...

Der Antrag auf Eigenheimzulage kann übrigens eigentlich erst dann gestellt werden, wenn man eingezogen ist, und vorher kann er auch nicht bearbeitet werden, eben weil es an der "Selbstnutzung" fehlt...

 
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