Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 25.10.2011, 17:08 Uhr

Ralph

...na ja, es geht sicherlich nicht darum, dass man sich mit zwei kleinen Kindern (als "Kleinstkind" würde ich einen 3-Jährigen jetzt nicht unbedingt mehr ansehen) erst einmal sortieren muss, sondern wahrscheinlich eher um den unterschwelligen Tenor im Ursprungsposting, bei dem sich die AP darüber aufrgegte, warum der Unterhaltsvorschuss bei der Berechnung der Leistungen für die Bedarfsgemeinschaft Mutter/Kinder mit eingerechnet würde und dass sich ein Nebenjob, wenn man von dem nur einen Teil anrechnungsfrei behalten kann, nicht wirklich lohnen würde... wenn einem so wenig zusätzlich zu Hartz IV bleibt, dann "brauch ich ja eigentlich nicht mehr arbeiten gehen" - das klingt eben nicht unbedingt so glücklich.

Meinst Du nicht..? ;-)

 
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