Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Savanna2 am 25.10.2011, 14:00 Uhr

pinkew. warum ist dein Freibetrag 110 Euro bei 400 Verdienst?

Aber du bekommt doch von 400 Euro 160 anrechnungsfrei??

Bei mir ist es so dass ich zB "Einkommensüberhang" vom Kind habe.
Ihr Bedarf von 200 paar ist mehr wie gedeckt und der Rest wird auf mich angerechnet.
Von meinem "Verdienst" bleiben dann nur etwa 40 Euro mehr da der Rest des Freibetrages schon der Überhang ist.
Aber diese 40 Euro helfen, sei es am Geburtstag oder Weihnachten.
Darüber bin ich sehr froh.

Die Dame erklärte mir das so.
Wenn du nicht arbeiten ghst hast du trotzdem mehr wie der Regelsatz weil du auch da den Überhang gut geschrieben bekommst.

Ich habe dich nciht verurteilt weil du nicht arbeitest.
Ich gehe auhc nicht VZ weil mein Kind a.noch so klein ist und b. ich 3 J Elternzeit genommen hatte da es ja alles anders geplant war.

Aber dein Eingangsposting kam eben schon etwas "überheblich" rüber, denn wenn du schreibst dann lohnt sich für mich arbeiten nicht heißt das ja umgekehrt alle anderen die Arbeiten und Steuerzahler sind arbeiten für dein nicht lohnen mit.

Du siehst also es "lohnt" sich finanziell gesehen auch nicht hier, wenn man dann evtl. noch Spritkosten hat, Kind hin und herfahren usw.
Ich arbeite eben soviel wie ich die Betreuung hinbekomme.

Aber es ist auch wichtig unter Menschen zu kommen, im Job zu bleiben etc. pp.

 
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