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Geschrieben von Holzkohle am 30.07.2019, 14:18 Uhr

Pflichten des anderen Elternteils bei Trennung

du kannst den Umgang und das Recht darauf erweitern, ja. Der KV ist dann allerdings trotzdem nicht verPFLICHTet, dieses Recht wahrzunehmen.

Ebenfalls interessant: Ist ein Umgang von Amts wegen festgehalten und der (in diesem Fall) KV nimmt diesen nicht wahr und die KM bleibt auf Konsequenzen sitzen wie z.b. einen verpassten Flug einer Dienstreise, wichtiger Arzttermin - hat das keinerlei Auswirkungen auf den KV.

Rückt allerdings, fällt dem KV 5 Monate später auf einmal ein ... "ach, ich hab ja heute Umgangs-WE", die Mutter das Kind nicht raus, weil es Fieber oder keinen Bock hat - ist der KV berechtigt, die Polizei zu rufen.

Ich postete das bereits hier mal, das ist einer Bekannten von mir passiert...

Und ich finde, hier lauert eine kleine Gemeinheit. Denn man ist als Elternteil, bei dem das Kind lebt, mehr oder weniger dazu angehalten, einen Umgang zu ermöglichen. Der Großteil hier kennt selbst die Gefühle zwischen Wut und Zerrissenheit, dass der KV sich nicht meldet, man würde aber gerne mehr Umgang fürs Kind, mehr Einbringen, mehr Zuhören oder mehr Melden... man versucht, nichts Böses zu sagen und den Kopf über Wasser zu halten...
Nebenher kämpft man noch mit der Eintreibung des Unterhaltes, dessen Zahlung eine PFLICHT ist, aber wenn diese Pflicht nicht erfüllt wird, fliegt dem KV auch nicht gleich das Dach oder ein Mahnbescheid um die Ohren.
(Und in meinem Fall: Am Ende stirbt der KV und zurück bleibt ein Batzen noch geschuldeter Unterhalt ... aaach ja, das ist alle so schön fair.)

Ich hätte es zu früherer Zeit auch schön gefunden, wenn die PFLICHTEN des anderen Elternteils irgendwo gesetzlich verankert wären. Andererseits, was nutzt einem Kind ein Umgang, zu dem der Elternteil verpflichtet wurde, der aber gar keine Böcke darauf hat...Wenn ein Elternteil sich nicht aus seinem Herzen heraus verpflichtet fühlt, sich um sen Kind zu kümmern, ist das traurig - aber nicht zu ändern...

 
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