nejumi
Hallo zusammen, ich hab jetzt mal ne blöde Frage: Das UVG ist Anfang des Jahres ja um 10€ erhöht worden. Somit habe ich 212€ und 282€ erhalten für die Kinder. Jetzt hatte ich wieder 202€ bekommen und hielt es erst für einen Fehler. Nach Recherche im Netzt habe ich gesehen, dass es ab 1.Juli wieder um 10€ gekürzt wurde, dafür Kindergeld um 10€ angehoben wird. Ist das so korrekt? Warum? Rechte Tasche, linke Tasche? Letztendlich habe ich durch die Erhöhung des Kindergeldes ja nix gewonnen. Kann mich einer aufklären? Danke! Verwirrte Grüße...Sylvie
Jepp so ist es, beim unterhalt genauso
Danke! :)
Da darf der Unterhaltspflichtige jetzt 5,-€ abziehen, nicht 10...
Huhu.. 5€ abziehen? Gilt da auch beim UVG? Denn sie ziehen definitiv 10€ ab.. Es ist einfach nur verarsche..
ja, normal, beim UVG wird das anders berechnet.. und die Erhöhung vollabgezogen.
Nein, beim UHV wird es komplett abgezogen, deshalb schrieb ich ja „beim UNTERHALT nicht ganz korrekt“ Die Differenz zwischen UHV und Unterhalt bleibt der KV übrigens dem Kind (bzw. der Mutter) schuldig...
Freu dich lieber drüber, dass es UVG in Deutschland gibt. Da sollte man einfach dankbar sein, ich bin es jedenfalls echt.
Die letzten 10 Beiträge
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln
- Freundin 36 verstorben mit 7 Monate alten Zwillingen allein
- Sie vermisst ihren Papa ….
- Trotz Jugendamt zusammenziehen mit Kind
- Umzug in die Heimat - eure Erfahrungen
- Kindergartenkosten
- Kindsunterhalt: Druck vom Kindsvater und vom Jugendamt