Geschrieben von cereza am 29.07.2019, 22:21 Uhr |
Pflichten des anderen Elternteils bei Trennung
Hallo ihr,
was für Pflichten hat ein Vater beim gemeinsamen Sorgerecht? Mein Exmann tut leider nichts, außer 1x pro Woche für 3-4 Stunden eine Unternehmung mit dem Kind zu machen. Weder nimmt er frei bei "kindkrank", noch in den Ferien eine Woche Urlaub, er geht nicht zum Elternabend oder ähnliches.
Mein Freund (alleinerziehender Vater) meint dazu, dass ich, als der, bei dem das Kind wohnt, das Geld bekomme (Unterhalt, Kindergeld) und dafür den Erziehungsauftrag habe. Der Vater nicht (oder in dem Fall auch die Mutter seines Kindes). Wenn der jeweils andere sein Kind öfter holt, meint er, dann soll er es tun, weil er es liebt und gerne sehen will, nicht um mich (oder in seinem Fall ihn) zu unterstützen (Freizeit, Arbeit,....) , denn das ist nicht mehr dessen Aufgabe.
Was denkt ihr dazu? Moralisch, Rechtlich? Und steht es irgendwo? Eigentlich lese ich grob im internet, dass gemeinsames Sorgerecht -unabhänig von Finanzen!- auch Pflichten außer "Spielen kommen" beinhaltet.
Re: Pflichten des anderen Elternteils bei Trennung
Antwort von Sternenschnuppe am 29.07.2019, 22:42 Uhr
Beinhaltet es eigentlich auch, ist nur nicht einklagbar.
Beziehungsweise wer will sein Kind zu jemanden geben der es nicht haben will?
Schade, aber leider Realität.
Re: Pflichten des anderen Elternteils bei Trennung
Antwort von KKM am 30.07.2019, 5:03 Uhr
Sternschnuppe hat Recht.
Viele Rechte hat das Umgangselternteil aber keine Pflichten, die man gerichtlich durchsetzen könnte (außer Unterhaltszahlung natürlich)
Re: Pflichten des anderen Elternteils bei Trennung
Antwort von desireekk am 30.07.2019, 12:23 Uhr
Das Gesetz (BGB) spricht hier vor allem von Rechten in Bezug auf Umgang, nicht von Pflichten.
Grundsätzlich hat erst einmal das Kind (sic!) Recht auf größtmöglichen Umgang mit beiden Elternteilen.
Auf dieser Grundlage sollte also erst mal ihre Argumentation fußen.
Das Kind braucht mehr Umgang mit dem Vater.
Dein Freund hat aber recht: die Betreuung – und Entlastungsfunktion steht völlig im Hintergrund. Da bist du nur wenig rechtlich dazu finden beziehungsweise einklagen können.
Ich würde durch aus einmal ein Gespräch beim Jugendamt an leiern an dem der Vater und du teilnehmen und dort die Ausweitung des Umgangs besprechen, denn… Aus Sicht des Kindes ist es sicher sinnvoll das ist mehr als nur ein paar Stunden mit dem Vater pro Woche verbringt.
LG
D
Re: Pflichten des anderen Elternteils bei Trennung
Antwort von Trini am 30.07.2019, 13:08 Uhr
Es ist halt ein zweischneidiges Schwert ... und man kann es nur falsch machen.
Wie viele Mütter hier beschweren sich ständig, dass der Vater sich zu sehr "einmischt"?
Trini
Re: Pflichten des anderen Elternteils bei Trennung
Antwort von Holzkohle am 30.07.2019, 14:18 Uhr
du kannst den Umgang und das Recht darauf erweitern, ja. Der KV ist dann allerdings trotzdem nicht verPFLICHTet, dieses Recht wahrzunehmen.
Ebenfalls interessant: Ist ein Umgang von Amts wegen festgehalten und der (in diesem Fall) KV nimmt diesen nicht wahr und die KM bleibt auf Konsequenzen sitzen wie z.b. einen verpassten Flug einer Dienstreise, wichtiger Arzttermin - hat das keinerlei Auswirkungen auf den KV.
Rückt allerdings, fällt dem KV 5 Monate später auf einmal ein ... "ach, ich hab ja heute Umgangs-WE", die Mutter das Kind nicht raus, weil es Fieber oder keinen Bock hat - ist der KV berechtigt, die Polizei zu rufen.
Ich postete das bereits hier mal, das ist einer Bekannten von mir passiert...
Und ich finde, hier lauert eine kleine Gemeinheit. Denn man ist als Elternteil, bei dem das Kind lebt, mehr oder weniger dazu angehalten, einen Umgang zu ermöglichen. Der Großteil hier kennt selbst die Gefühle zwischen Wut und Zerrissenheit, dass der KV sich nicht meldet, man würde aber gerne mehr Umgang fürs Kind, mehr Einbringen, mehr Zuhören oder mehr Melden... man versucht, nichts Böses zu sagen und den Kopf über Wasser zu halten...
Nebenher kämpft man noch mit der Eintreibung des Unterhaltes, dessen Zahlung eine PFLICHT ist, aber wenn diese Pflicht nicht erfüllt wird, fliegt dem KV auch nicht gleich das Dach oder ein Mahnbescheid um die Ohren.
(Und in meinem Fall: Am Ende stirbt der KV und zurück bleibt ein Batzen noch geschuldeter Unterhalt ... aaach ja, das ist alle so schön fair.)
Ich hätte es zu früherer Zeit auch schön gefunden, wenn die PFLICHTEN des anderen Elternteils irgendwo gesetzlich verankert wären. Andererseits, was nutzt einem Kind ein Umgang, zu dem der Elternteil verpflichtet wurde, der aber gar keine Böcke darauf hat...Wenn ein Elternteil sich nicht aus seinem Herzen heraus verpflichtet fühlt, sich um sen Kind zu kümmern, ist das traurig - aber nicht zu ändern...
Re: Pflichten des anderen Elternteils bei Trennung
Antwort von @ni am 30.07.2019, 18:13 Uhr
Um auf deine Frage zu antworten:
Das Sorgerecht und das Umgangsrecht sind 2 Paar Schuh und müssen separat betrachtet werden. Schließlich kann man Umgang auch ohne Sorgerecht haben. Der KV ist aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts nicht verpflichtet, dich bei den alltäglichen Aufgaben (und dazu gehört auch Kind krank wenn es bei dir ist, Ferienzeiten etc) zu unterstützen. Genauso wenig müsstest du das Kind "zurücknehmen", wenn es an einem Umgangswochenende krank wird - dann müsste sich der KV kümmern. So die Rechtslage.
Moralisch mag man das selbstverständlich anders betrachten.
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